Pottinger 2500 B Mode d'emploi

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Mode d'emploi

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Betriebsanleitung
+ ANWEISUNG ZUR PRODUKTÜBERGABE . . . SEITE 3
Ihre / Your / Votre • Masch.Nr. • Fgst.Ident.Nr.
DNr. 99 621.DE.805.0
Bergstreuer
2500 B
(Type 621)
3500 B
(Type 622)
4000 B
(Type 622)
ALLG./BA SEITE 2 / 9300-D
Produkthaftung, Informationspflicht
Die Produkthaftpflicht verpflichtet Hersteller und Händler beim Verkauf von Geräten die Betriebsanleitung
zu übergeben und den Kunden an der Maschine unter Hinweis auf die Bedienungs-, Sicherheits-und
Wartungsvorschriften einzuschulen.
Für den Nachweis, dass die Maschine und die Betriebsanleitung ordnungsgemäß übergeben worden
sind, ist eine Bestätigung notwendig.
Zu diesem Zweck ist das
- Dokument A unterschrieben an die Firma Pöttinger einzusenden
- Dokument B bleibt beim Fachbetrieb, welcher die Maschine übergibt.
- Dokument C erhält der Kunde.
Im Sinne des Produkthaftungsgesetzes ist jeder Landwirt Unternehmer.
Ein Sachschaden im Sinne des Produkthaftungsgesetzes ist ein Schaden, der durch eine Maschine
entsteht, nicht aber an dieser entsteht; für die Haftung ist ein Selbstbehalt vorgesehen (Euro 500,-).
Unternehmerische Sachschäden im Sinne des Produkthaftungsgesetzes sind von der Haftung
ausgeschlossen.
Achtung! Auch bei späterer Weitergabe der Maschine durch den Kunden muss die Betriebsanleitung
mitgegeben werden und der Übernehmer der Maschine muss unter Hinweis auf die genannten Vorschriften
eingeschult werden.
DSehr geehrter Kunde!
Sie haben eine gute Wahl getroffen, wir freuen uns darüber und
gratulieren Ihnen zur Entscheidung für Pöttinger und Landsberg. Als Ihr
Landtechnischer Partner bieten wir Ihnen Qualität und Leistung, verbunden
mit sicherem Service.
Um die Einsatzbedingungen unserer Landmaschinen abzuschätzen und
diese Erfordernisse immer wieder bei der Entwicklung neuer Geräte
berücksichtigen zu können, bitten wir Sie um einige Angaben.
Außerdem ist es uns damit auch möglich, Sie gezielt über neue
Entwicklungen zu informieren.
Pöttinger-Newsletter
www.poettinger.at/landtechnik/index_news.htm
Aktuelle Fachinfos, nützliche Links und Unterhaltung
Dokument D
D-0100 Dokum D Anhänger - 3 -
ALOIS PÖTTINGER Maschinenfabrik GmbH
A-4710 Grieskirchen
Tel. (07248) 600 -0
Telefax (07248) 600-511
GEBR. PÖTTINGER GMBH
D-86899 Landsberg/Lech, Spöttinger-Straße 24
Telefon (0 81 91) 92 99-111 / 112
Telefax (0 81 91) 92 99-188
GEBR. PÖTTINGER GMBH
Servicezentrum
D-86899 Landsberg/Lech, Spöttinger-Straße 24
Telefon (0 81 91) 92 99-130 / 231
Telefax (0 81 91) 59 656
Maschine gemäß Lieferschein überprüft. Alle beige-
packten Teile entfernt.
Sämtliche sicherheitstechnischen Einrichtungen, Ge-
lenkwelle und Bedienungseinrichtungen vorhanden.
Bedienung, Inbetriebnahme und Wartung der
Maschine bzw. des Gerätes anhand der Betriebsan-
leitung mit dem Kunden durchbesprochen und
erklärt.
Reifen auf richtigen Luftdruck überprüft.
Radmuttern auf festen Sitz überprüft.
Auf richtige Zapfwellendrehzahl hingewiesen.
Mechanische Funktionen (Rückwand öffnen,
Schneidwerk ein- und ausschwenken u.s.w.) vorge-
führt und erklärt.
Aus- und Einbau der Schneidmesser erklärt.
Elektrische Verbindung zum Schlepper hergestellt
und auf richtigen Anschluß überprüft (54 g ange-
schlossen). Hinweise in der Betriebsanleitung beach-
ten!
Anpassung an den Schlepper durchgeführt: Deich-
selhöhe, Bremsseilverlegung, Handbremshebelan-
bringung in der Schlepperkabine.
Zutreffendes bitte ankreuzen. X
Wir bitten Sie, gemäß der Verpflichtung aus der Produkthaftung, die angeführten Punkte zu überprüfen.
ANWEISUNGEN ZUR
PRODUKTÜBERGABE
D
Gelenkwelle richtig abgelängt.
Funktion der elekrischen Anlage überprüft und erklärt.
Hydraulische Verbindung zum Schlepper hergestellt
und auf richtigenAnschluß überprüft.
Hydraulische Funktionen (Knickdeichsel, Rückwand
öffnen u.s.w.) vorgeführt und erklärt.
Feststell- und Betriebsbremse auf Funktion getestet.
Probelauf durchgeführt und keine Mängel festgestellt.
Funktionserklärung bei Probelauf.
Aus- und Einschaltautomatik beim Ladeaggregat
geprüft.
Schwenken in Transport- und Arbeitsstellung erklärt.
Information über Wunsch- bzw. Zusatzausrüstungen
gegeben.
Hinweis auf unbedingtes Lesen der Betriebsanleitung
gegeben.
Für den Nachweis, daß die Maschine und die Betriebsanleitung ordnungsgemäß übergeben worden ist, ist eine Bestätigung
notwendig.
Zu diesem Zweck ist das
- Dokument A unterschrieben an die Firma Pöttinger einzusenden
(falls es sich um ein Landsberg-Gerät handelt an die Firma Landsberg).
- Dokument B bleibt beim Fachbetrieb, welcher die Maschine übergibt.
- Dokument C erhält der Kunde.
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