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sie beaufsichtigt oder bezüglich
des sicheren Gebrauchs des
Gerätes unterwiesen wurden
und die daraus resultierenden
Gefahren verstanden haben.
• Kinder dürfen nicht mit dem
Wasserkocher spielen.
• Das Auswechseln des Netzkabels
und alle sonstigen Reparaturen
dürfen nur vom Melitta® Kunden-
dienst oder von einer autorisierten
Werkstatt durchgeführt werden.
2. Vor der ersten Benutzung
• Vergewissern Sie sich, dass die Netzspannung in
Ihrem Haushalt mit der Angabe auf dem Typenschild
am Geräteboden übereinstimmt.
• Schließen Sie die Bodenstation an das Stromnetz
an. Nicht benötigtes Kabel können Sie mit Hilfe der
Kabelaufwicklung verstauen .
• Alle Wasserkocher werden bei der Herstellung auf
einwandfreie Funktion geprüft. Davon können z.B.
Wasserreste zurückgeblieben sein. Reinigen Sie das
Gerät vor Gebrauch durch 2 Kochvorgänge mit
maximaler Wassermenge.
3. Wasser erhitzen
• Vergewissern Sie sich, dass der Wasserkocher an das
Stromnetz angeschlossen ist.
• Önen Sie den Gerätedeckel . Der Deckel ist
nicht abnehmbar.
• Füllen Sie die gewünschte Menge kaltes Wasser in
den Behälter. Mit Hilfe der Skalierung am Gri
können Sie die gewünschte Wassermenge abmessen.
• Betreiben Sie den Wasserkocher nie ohne Wasser,
füllen Sie mindestens 0,5 Liter Wasser ein (siehe
Markierung).
• Befüllen Sie den Wasserkocher nie über die
„max“-Markierung hinaus.
• Schließen Sie den Deckel.
• Stellen Sie den Behälter auf die Bodenstation.
• Schalten Sie den Wasserkocher ein .
Der Schalter leuchtet und zeigt an, dass der
Erhitzungsvorgang beginnt.
• Sie können den Kochvorgang jederzeit durch
Be tätigen des Schalters oder Abheben des Gerätes
von der Bodenstation unterbrechen.
Trockengehschutz
Das Heizelement ist mit einem Überhitzungsschutz
ausgestattet. Sollten Sie den Wasserkocher
versehentlich ohne Wasser einschalten, oder wenn
das Wasser komplett verkocht (z.B. wenn der Deckel
nicht geschlossen ist), schaltet der Trockengehschutz
das Gerät automatisch ab. Lassen Sie den
Wasserkocher abkühlen, bevor Sie erneut Wasser
einfüllen.
Kalklter
Der Kalkfilter im Ausguss hält beim Ausgießen Kalk-
oder andere größere Partikel zurück.
4. Reinigung und Pege
Ziehen Sie vor dem Reinigen immer den Netzstecker.
Äußere Reinigung
• Reinigen Sie den Behälter und die Bodenstation nicht
unter fließendem Wasser.
• Den Behälter und die Bodenstation können Sie
außen mit einem weichen, feuchten Tuch reinigen.
• Verwenden Sie keine scheuernden, scharfen
Reinigungsmittel.
Entkalkung
Kalkablagerungen im Behälter sind unvermeidlich. Bei
starker Verkalkung nimmt auch der Energieverbrauch
des Gerätes zu, da die Kalkschicht eine optimale
Übertragung der Heizenergie auf das Wasser ver-
hindert. Zur Vermeidung von Schäden und für eine
optimale Energieübertragung muss der Wasserkocher
regelmäßig entkalkt werden. Für die Entkalkung
empfehlen wir die Verwendung von Melitta® „Anti Calc
Liquid for Filter Coffee & Aqua Machines“. Verwenden
Sie den Entkalker nach Packungsanweisung und führen
Sie nach dem Entkalken unbedingt 2-3 Kochvorgänge
mit klarem Wasser durch (maximale Menge), um Rück-
stände des Entkalkungsmittels zu entfernen.
5. Entsorgungshinweise
• Die mit diesem Symbol gekennzeichneten
Ge räte unterliegen der Europäischen Richtlinie für
WEEE (Waste Electrical and Electronic Equipment).
• Elektrogeräte gehören nicht in den Hausmüll. Ent-
sorgen Sie das Gerät umweltgerecht über geeignete
Sammelsysteme.
• Verpackungsmaterialien sind Rohstoe und recyclebar.
Bitte führen Sie sie in den Rohsto kreislauf zurück.
5.1 Verbraucherinformationen
gem. § 18 ElektroG
Informationen für private Haushalte in Deutschland:
Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsor-
tierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzufüh-
ren. Sie haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die
nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen,
die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen wer-
den können, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle
vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen. Vertreiber
mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronik-
geräte von mindestens 400 Quadratmetern sowie
Vertreiber von Lebensmitteln mit einer Gesamtver-
kaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern, die
mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro-
und Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt
bereitstellen, sind verpflichtet,
1. Bei der Abgabe eines neuen Elektro- oder
Elektronikgerätes an einen Endnutzer ein Altgerät
des Endnutzers der gleichen Geräteart, das im
Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue
Gerät erfüllt, am Ort der Abgabe oder in unmittel-
barer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen
und
2. Auf Verlangen des Endnutzers Altgeräte, die