REMS Paste Cu 3 Manuel utilisateur

Taper
Manuel utilisateur

Ce manuel convient également à

REMS Paste Cu 3
deu-DEU ........................................ 2
deu-AUT ....................................... 10
deu-CHE ...................................... 18
fra-CHE ........................................ 27
ita-CHE ......................................... 36
eng-GBR ...................................... 45
eng-IRL ........................................ 53
fra-FRA ........................................ 61
ita-ITA .......................................... 69
spa-ESP ....................................... 77
nld-NLD ........................................ 86
fra-BEL ......................................... 94
swe-SWE ................................... 102
nno-NOR .................................... 110
dan-DNK .................................... 118
fin-FIN ........................................ 126
por-PRT ..................................... 134
pol-POL ...................................... 142
ces-CZE ..................................... 150
hun-HUN .................................... 158
hrv-HRV ..................................... 166
slv-SVN ...................................... 175
rus-RUS ..................................... 183
lit-LTU ........................................ 191
REMS GmbH & Co KG
Maschinen- und Werkzeugfabrik
Stuttgarter Straße 83
D-71332 Waiblingen
Telefon +49 7151 1707-0
Telefax +49 7151 1707-110
www.rems.de
09/2015
Seite: 1/8
Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31 und 453/2010/EG
Druckdatum: 04.02.2015 überarbeitet am: 04.02.2015Versionsnummer 1
40.0.10
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens
1.1 Produktidentifikator
Handelsname: REMS Paste Cu 3
Artikelnummer:
160 210R
1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs
und Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Lötlegierung
Flussmittel für Lötungen
1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
Hersteller/Lieferant:
REMS GmbH & Co KG
Stuttgarter Straße 83
D-71332 Waiblingen
Tel.: +49 (0) 7151 1707-0
Fax: +49 (0) 7151 1707-110
http://www.rems.de
Auskunftgebender Bereich:
Produktsicherheit
Tel.: +49 (0) 208 85035-29
1.4 Notrufnummer:
Tel.: +49 (0) 208 85035-29
(Mo-Do: 08:00 - 16:00, Fr: 08:00 - 13:00)
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
GHS05 Ätzwirkung
Skin Corr. 1B H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
Eye Dam. 1 H318 Verursacht schwere Augenschäden.
GHS07
STOT SE 3 H335-H336 Kann die Atemwege reizen. Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
Aquatic Chronic 3 H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG
Xi; Reizend
R36/37/38: Reizt die Augen, die Atmungsorgane und die Haut.
R52/53: Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt:
Das Produkt ist kennzeichnungspflichtig auf Grund des Berechnungsverfahrens der "Allgemeinen Einstufungsrichtlinie
für Zubereitungen der EG" in der letztgültigen Fassung.
Klassifizierungssystem:
Die Klassifizierung entspricht den aktuellen EG-Listen, ist jedoch ergänzt durch Angaben aus der Fachliteratur und
durch Firmenangaben.
2.2 Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet.
(Fortsetzung auf Seite 2)
DE
Seite: 2/8
Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31 und 453/2010/EG
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Handelsname: REMS Paste Cu 3
(Fortsetzung von Seite 1)
40.0.10
Gefahrenpiktogramme
GHS05 GHS07
Signalwort
Gefahr
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung:
Zinkchlorid
Gefahrenhinweise
H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
H335-H336 Kann die Atemwege reizen. Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P103 Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen.
P260 Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen.
P303+P361+P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort
ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen.
P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene
Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.
P403+P233 Behälter dicht verschlossen an einem gut belüfteten Ort aufbewahren.
P405 Unter Verschluss aufbewahren.
P501 Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den örtlichen / regionalen / nationalen/ internationalen
Vorschriften.
Kennzeichnung von Verpackungen bei einem Inhalt von nicht mehr als 125 ml
Gefahrenpiktogramme
GHS05 GHS07
Signalwort
Gefahr
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung:
Zinkchlorid
Gefahrenhinweise
H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
H335-H336 Kann die Atemwege reizen. Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P103 Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen.
P260 Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen.
P303+P361+P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort
ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen.
P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene
Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.
P403+P233 Behälter dicht verschlossen an einem gut belüfteten Ort aufbewahren.
P405 Unter Verschluss aufbewahren.
P501 Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den örtlichen / regionalen / nationalen/ internationalen
Vorschriften.
2.3 Sonstige Gefahren
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
PBT:
Nicht anwendbar.
vPvB:
Nicht anwendbar.
(Fortsetzung auf Seite 3)
DE
Seite: 3/8
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(Fortsetzung von Seite 2)
40.0.10
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.2 Chemische Charakterisierung: Gemische
Beschreibung:
Gemisch: bestehend aus nachfolgend angeführten Stoffen.
Gefährliche Inhaltsstoffe:
CAS: 7646-85-7
EINECS: 231-592-0
Reg.nr.: 01-2119472431-44
Zinkchlorid
C R34; Xn R22; N R50/53
Skin Corr. 1B, H314; Aquatic Acute 1, H400; Aquatic Chronic 1, H410;
Acute Tox. 4, H302
<10%
CAS: 67-63-0
EINECS: 200-661-7
Reg.nr.: 01-2119457558-25
Propan-2-ol
Xi R36; F R11
R67
Flam. Liq. 2, H225; Eye Irrit. 2, H319; STOT SE 3, H336
<5%
CAS: 7440-50-8
EINECS: 231-159-6
Reg.nr.: 01-2119480154-42
Kupfer
Stoff, für den ein gemeinschaftlicher Grenzwert für die Exposition am Arbeitsplatz
gilt
<2,5%
Zusätzliche Hinweise:
Der Wortlaut der angeführten Gefahrenhinweise ist dem Abschnitt 16 zu entnehmen.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise:
Betroffene an die frische Luft bringen.
Nach Einatmen:
Bei Bewußtlosigkeit Lagerung und Transport in stabiler Seitenlage.
Nach Hautkontakt:
Nach Kontakt mit dem geschmolzenen Produkt rasch mit kaltem Wasser abkühlen.
Erstarrtes Produkt nicht von der Haut abziehen.
Ärztlicher Behandlung zuführen.
Sofort mit Wasser und Seife abwaschen und gut nachspülen.
Nach Augenkontakt:
Unverletztes Auge schützen.
Augen mehrere Minuten bei geöffnetem Lidspalt unter fließendem Wasser spülen. Bei anhaltenden Beschwerden Arzt
konsultieren.
Nach Verschlucken:
Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken.
Ärztlicher Behandlung zuführen.
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel
Geeignete Löschmittel:
CO2, Löschpulver oder Wassersprühstrahl. Größeren Brand mit Wassersprühstrahl oder alkoholbeständigem Schaum
bekämpfen.
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Bei einem Brand kann freigesetzt werden:
Chlorwasserstoff (HCl)
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
Besondere Schutzausrüstung:
Explosions- und Brandgase nicht einatmen.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Besondere Rutschgefahr durch ausgelaufenes/verschüttetes Produkt.
Persönliche Schutzkleidung tragen.
Für ausreichende Lüftung sorgen.
6.2 Umweltschutzmaßnahmen:
Nicht in die Kanalisation oder in Gewässer gelangen lassen.
Bei Eindringen in Gewässer oder Kanalisation zuständige Behörden benachrichtigen.
(Fortsetzung auf Seite 4)
DE
Seite: 4/8
Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31 und 453/2010/EG
Druckdatum: 04.02.2015 überarbeitet am: 04.02.2015Versionsnummer 1
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(Fortsetzung von Seite 3)
40.0.10
Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen.
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung:
Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder, Sägemehl) aufnehmen.
Für ausreichende Lüftung sorgen.
6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Informationen zur sicheren Handhabung siehe Abschnitt 7.
Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8.
Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Für gute Belüftung/Absaugung am Arbeitsplatz sorgen.
Aerosolbildung vermeiden.
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz:
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Lagerung:
Anforderung an Lagerräume und Behälter:
Keine besonderen Anforderungen.
Zusammenlagerungshinweise:
Getrennt von Lebensmitteln lagern.
Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen:
Vor Frost schützen.
Behälter dicht geschlossen halten.
Lagergefährdungsklasse (VCI/D):
8 A
Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV):
-
7.3 Spezifische Endanwendungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche
Schutzausrüstungen
Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen:
Keine weiteren Angaben, siehe Abschnitt 7.
8.1 Zu überwachende Parameter
Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten:
7440-31-5 Zinn
MAK vgl.Abschn.IIb
67-63-0 Propan-2-ol
AGW Langzeitwert: 500 mg/m³, 200 ml/m³
2(II);DFG, Y
7440-50-8 Kupfer
MAK Langzeitwert: 0,01 A mg/m³
als Cu
7646-85-7 Zinkchlorid
MAK Langzeitwert: 0,1A* 2E** mg/m³
*alveolengängig; **einatembar
Empfohlene Überwachungsverfahren gemäß 453/2010/EU Nr. 8.1.2:
67-63-0 Propan-2-ol: BIA 8415(D), DFG solvent mixtures 6(D, E), MTA/MA-016/A89(ESP)
7440-50-8 Kupfer: BIA 7755 (D), NIOSH 7301(E), MétroPol Fiche 003(F), MTA/MA-025/A92(ESP)
7646-85-7 Zinkchlorid: NIOSH 7300, 7301, 7303(E) "Zinc", OSHA, ID-121(E)
Bestandteile mit biologischen Grenzwerten:
67-63-0 Propan-2-ol
BGW 25 mg/l
Untersuchungsmaterial: Vollblut
Probennahmezeitpunkt: Expositionsende bzw. Schichtende
Parameter: Aceton
25 mg/l
Untersuchungsmaterial: Urin
Probennahmezeitpunkt: Expositionsende bzw. Schichtende
Parameter: Aceton
(Fortsetzung auf Seite 5)
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(Fortsetzung von Seite 4)
40.0.10
Zusätzliche Hinweise:
Als Grundlage dienten die bei der Erstellung gültigen Listen.
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
Persönliche Schutzausrüstung:
Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen:
Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen, schnupfen.
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen.
Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
Atemschutz:
Filter B
Filter P2
Atemschutz empfehlenswert.
Handschutz:
Schutzhandschuhe
Auswahl des Handschuhmaterials unter Beachtung der Durchbruchzeiten, Permeationsraten und der Degradation.
Handschuhmaterial
Butylkautschuk
Die Auswahl eines geeigneten Handschuhs ist nicht nur vom Material, sondern auch von weiteren Qualitätsmerkmalen
abhängig und von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich. Da das Produkt eine Zubereitung aus mehreren Stoffen
darstellt, ist die Beständigkeit von Handschuhmaterialen nicht vorausberechenbar und muß deshalb vor dem Einsatz
überprüft werden.
Empfohlene Materialstärke:
0,33 mm
Durchdringungszeit des Handschuhmaterials
Die genaue Durchbruchzeit ist beim Schutzhandschuhhersteller zu erfahren und einzuhalten.
Die ermittelten Durchbruchzeiten gemäß EN 374 Teil III werden nicht unter Praxisbedingungen durchgeführt. Es wird
daher eine maximale Tragezeit die 50 % der Durchbruchzeit entspricht empfohlen.
Wert für die Permeation: Level
6
Augenschutz:
Dichtschließende Schutzbrille
Körperschutz:
Arbeitsschutzkleidung
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Allgemeine Angaben
Aussehen:
Form:
Pastös
Farbe:
Dunkelgrau
Geruch:
Charakteristisch
Geruchsschwelle:
Nicht bestimmt.
pH-Wert:
Nicht bestimmt.
Zustandsänderung
Schmelzpunkt/Schmelzbereich:
230-250 °C
Siedepunkt/Siedebereich:
100 °C
Flammpunkt:
Nicht anwendbar.
Entzündlichkeit (fest, gasförmig):
Nicht anwendbar.
Zündtemperatur:
Zersetzungstemperatur:
Nicht bestimmt.
Selbstentzündlichkeit:
Das Produkt ist nicht selbstentzündlich.
Explosionsgefahr:
Das Produkt ist nicht explosionsgefährlich.
Explosionsgrenzen:
Untere:
Nicht bestimmt.
Obere:
Nicht bestimmt.
(Fortsetzung auf Seite 6)
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40.0.10
Dampfdruck bei 20 °C:
23 hPa
Dichte bei 20 °C:
2,8 g/cm³
Relative Dichte
Nicht bestimmt.
Dampfdichte
Nicht bestimmt.
Verdampfungsgeschwindigkeit
Nicht bestimmt.
Löslichkeit in / Mischbarkeit mit
Wasser:
Teilweise mischbar.
Verteilungskoeffizient (n-Octanol/Wasser):
Nicht bestimmt.
Viskosität:
Dynamisch:
Nicht bestimmt.
Kinematisch:
Nicht bestimmt.
Lösemittelgehalt:
Organische Lösemittel:
2,3 %
Wasser:
25,9 %
VOC (EU)
2,3 %
Festkörpergehalt:
71,8 %
9.2 Sonstige Angaben
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
10.1 Reaktivität
10.2 Chemische Stabilität
Thermische Zersetzung / zu vermeidende Bedingungen:
keine Zersetzung bei normaler Verwendung
10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Keine gefährliche Reaktionen bekannt.
10.4 Zu vermeidende Bedingungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
10.5 Unverträgliche Materialien:
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte:
keine bekannt
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Akute Toxizität:
Einstufungsrelevante LD/LC50-Werte:
7646-85-7 Zinkchlorid
Oral LD50 350 mg/kg (rat)
Primäre Reizwirkung:
an der Haut:
Ätzende Wirkung auf Haut und Schleimhäute.
am Auge:
Starke Ätzwirkung.
Sensibilisierung:
Keine sensibilisierende Wirkung bekannt.
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
12.1 Toxizität
Aquatische Toxizität:
EC(48h) 33 mg/l (daphnia)
EC50 >100 mg/kg (fish)
ErC50(72h) 73 mg/l (algae)
chronische aquatische Toxizität:
NOEC(fish)= 100 mg/l, NOEC(daphnia)= 10mg/l, NOEC(algae)= 10mg/l
12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
12.3 Bioakkumulationspotenzial
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
12.4 Mobilität im Boden
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
Ökotoxische Wirkungen:
Bemerkung:
Schädlich für Fische.
Weitere ökologische Hinweise:
Allgemeine Hinweise:
Wassergefährdungsklasse 2 (Selbsteinstufung): wassergefährdend
Nicht in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen.
(Fortsetzung auf Seite 7)
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(Fortsetzung von Seite 6)
40.0.10
Trinkwassergefährdung bereits beim Auslaufen geringer Mengen in den Untergrund.
schädlich für Wasserorganismen
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
PBT:
Nicht anwendbar.
vPvB:
Nicht anwendbar.
12.6 Andere schädliche Wirkungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1 Verfahren der Abfallbehandlung
Empfehlung:
Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die Kanalisation gelangen lassen.
Europäischer Abfallkatalog
06 03 13* feste Salze und Lösungen, die Schwermetalle enthalten
17 04 09* Metallabfälle, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind
Ungereinigte Verpackungen:
Empfehlung:
Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
14.1 UN-Nummer
ADR, IMDG, IATA
UN3264
14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
ADR
3264 ÄTZENDER SAURER ANORGANISCHER
FLÜSSIGER STOFF, N.A.G. (ZINKCHLORID)
IMDG, IATA
CORROSIVE LIQUID, ACIDIC, INORGANIC, N.O.S.
mixture
14.3 Transportgefahrenklassen
ADR, IMDG, IATA
Klasse
8 Ätzende Stoffe
Gefahrzettel
8
14.4 Verpackungsgruppe
ADR, IMDG, IATA
III
14.5 Umweltgefahren:
Marine pollutant:
Nein
14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den
Verwender
Achtung: Ätzende Stoffe
Kemler-Zahl:
80
EMS-Nummer:
F-A,S-B
Segregation groups
Acids
14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des
MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code
Nicht anwendbar.
Transport/weitere Angaben:
ADR
Begrenzte Menge (LQ)
5L
Freigestellte Mengen (EQ)
Code: E1
Höchste Nettomenge je Innenverpackung: 30 ml
Höchste Nettomenge je Außenverpackung: 1000 ml
Beförderungskategorie
3
Tunnelbeschränkungscode
E
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(Fortsetzung von Seite 7)
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IMDG
Limited quantities (LQ)
1L
Excepted quantities (EQ)
Code: E2
Maximum net quantity per inner packaging: 30 ml
Maximum net quantity per outer packaging: 500 ml
UN "Model Regulation":
UN3264, ÄTZENDER SAURER ANORGANISCHER
FLÜSSIGER STOFF, N.A.G. (ZINKCHLORID), 8, II
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff
oder das Gemisch
Nationale Vorschriften:
Hinweise zur Beschäftigungsbeschränkung:
Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche beachten.
Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV):
-
Technische Anleitung Luft:
Klasse Anteil in %
III 50-100
NK 1-<2,5
Wassergefährdungsklasse:
WGK 2 (Selbsteinstufung): wassergefährdend.
15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung:
Eine Stoffsicherheitsbeurteilung wurde nicht durchgeführt.
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, sie stellen jedoch keine Zusicherung von
Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis.
Relevante Sätze
H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.
H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
H319 Verursacht schwere Augenreizung.
H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
H400 Sehr giftig für Wasserorganismen.
H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
R11 Leichtentzündlich.
R22 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken.
R34 Verursacht Verätzungen.
R36 Reizt die Augen.
R50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
R67 Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
Abkürzungen und Akronyme:
ADR: Accord européen sur le transport des marchandises dangereuses par Route (European Agreement concerning the International Carriage of
Dangerous Goods by Road)
IMDG: International Maritime Code for Dangerous Goods
IATA: International Air Transport Association
GHS: Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals
EINECS: European Inventory of Existing Commercial Chemical Substances
ELINCS: European List of Notified Chemical Substances
CAS: Chemical Abstracts Service (division of the American Chemical Society)
VOC: Volatile Organic Compounds (USA, EU)
LC50: Lethal concentration, 50 percent
LD50: Lethal dose, 50 percent
Flam. Liq. 2: Flammable liquids, Hazard Category 2
Acute Tox. 4: Acute toxicity, Hazard Category 4
Skin Corr. 1B: Skin corrosion/irritation, Hazard Category 1B
Eye Dam. 1: Serious eye damage/eye irritation, Hazard Category 1
Eye Irrit. 2: Serious eye damage/eye irritation, Hazard Category 2
STOT SE 3: Specific target organ toxicity - Single exposure, Hazard Category 3
Aquatic Acute 1: Hazardous to the aquatic environment - AcuteHazard, Category 1
Aquatic Chronic 1: Hazardous to the aquatic environment - Chronic Hazard, Category 1
Aquatic Chronic 3: Hazardous to the aquatic environment - Chronic Hazard, Category 3
Sicherheitsdatenblatt:
160210 REMS Paste Cu 3
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ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens
1.1 Produktidentifikator
Handelsname: REMS Paste Cu 3
Artikelnummer:
160 210R
1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs
und Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Lötlegierung
Flussmittel für Lötungen
1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
Hersteller/Lieferant:
REMS GmbH & Co KG
Stuttgarter Straße 83
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Tel.: +49 (0) 7151 1707-0
Fax: +49 (0) 7151 1707-110
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Auskunftgebender Bereich:
Produktsicherheit
Tel.: +49 (0) 208 85035-29
1.4 Notrufnummer:
Tel.: +49 (0) 208 85035-29
(Mo-Do: 08:00 - 16:00, Fr: 08:00 - 13:00)
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
GHS05 Ätzwirkung
Skin Corr. 1B H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
Eye Dam. 1 H318 Verursacht schwere Augenschäden.
GHS07
STOT SE 3 H335-H336 Kann die Atemwege reizen. Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
Aquatic Chronic 3 H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG
Xi; Reizend
R36/37/38: Reizt die Augen, die Atmungsorgane und die Haut.
R52/53: Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt:
Das Produkt ist kennzeichnungspflichtig auf Grund des Berechnungsverfahrens der "Allgemeinen Einstufungsrichtlinie
für Zubereitungen der EG" in der letztgültigen Fassung.
2.2 Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet.
Gefahrenpiktogramme
GHS05 GHS07
(Fortsetzung auf Seite 2)
AT
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Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31 und 453/2010/EG
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Handelsname: REMS Paste Cu 3
(Fortsetzung von Seite 1)
40.0.10
Signalwort
Gefahr
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung:
Zinkchlorid
Gefahrenhinweise
H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
H335-H336 Kann die Atemwege reizen. Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P103 Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen.
P260 Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen.
P303+P361+P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort
ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen.
P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene
Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.
P403+P233 Behälter dicht verschlossen an einem gut belüfteten Ort aufbewahren.
P405 Unter Verschluss aufbewahren.
P501 Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den örtlichen / regionalen / nationalen/ internationalen
Vorschriften.
Kennzeichnung von Verpackungen bei einem Inhalt von nicht mehr als 125 ml
Gefahrenpiktogramme
GHS05 GHS07
Signalwort
Gefahr
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung:
Zinkchlorid
Gefahrenhinweise
H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
H335-H336 Kann die Atemwege reizen. Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P103 Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen.
P260 Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen.
P303+P361+P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort
ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen.
P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene
Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.
P403+P233 Behälter dicht verschlossen an einem gut belüfteten Ort aufbewahren.
P405 Unter Verschluss aufbewahren.
P501 Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den örtlichen / regionalen / nationalen/ internationalen
Vorschriften.
2.3 Sonstige Gefahren
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
PBT:
Nicht anwendbar.
vPvB:
Nicht anwendbar.
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.2 Chemische Charakterisierung: Gemische
Beschreibung:
Gemisch: bestehend aus nachfolgend angeführten Stoffen.
(Fortsetzung auf Seite 3)
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Seite: 3/8
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40.0.10
Gefährliche Inhaltsstoffe:
CAS: 7646-85-7
EINECS: 231-592-0
Reg.nr.: 01-2119472431-44
Zinkchlorid
C R34; Xn R22; N R50/53
Skin Corr. 1B, H314; Aquatic Acute 1, H400; Aquatic Chronic 1, H410;
Acute Tox. 4, H302
<10%
CAS: 67-63-0
EINECS: 200-661-7
Reg.nr.: 01-2119457558-25
Propan-2-ol
Xi R36; F R11
R67
Flam. Liq. 2, H225; Eye Irrit. 2, H319; STOT SE 3, H336
<5%
CAS: 7440-50-8
EINECS: 231-159-6
Reg.nr.: 01-2119480154-42
Kupfer
Stoff, für den ein gemeinschaftlicher Grenzwert für die Exposition am
Arbeitsplatz gilt
<2,5%
CAS: 7440-31-5
EINECS: 231-141-8
Reg.nr.: 01-2119486474-28
Zinn
Stoff, für den ein gemeinschaftlicher Grenzwert für die Exposition am
Arbeitsplatz gilt
50-100%
Zusätzliche Hinweise:
Der Wortlaut der angeführten Gefahrenhinweise ist dem Abschnitt 16 zu entnehmen.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise:
Betroffene an die frische Luft bringen.
Nach Einatmen:
Bei Bewußtlosigkeit Lagerung und Transport in stabiler Seitenlage.
Nach Hautkontakt:
Nach Kontakt mit dem geschmolzenen Produkt rasch mit kaltem Wasser abkühlen.
Erstarrtes Produkt nicht von der Haut abziehen.
Ärztlicher Behandlung zuführen.
Sofort mit Wasser und Seife abwaschen und gut nachspülen.
Nach Augenkontakt:
Unverletztes Auge schützen.
Augen mehrere Minuten bei geöffnetem Lidspalt unter fließendem Wasser spülen. Bei anhaltenden Beschwerden Arzt
konsultieren.
Nach Verschlucken:
Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken.
Ärztlicher Behandlung zuführen.
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel
Geeignete Löschmittel:
CO2, Löschpulver oder Wassersprühstrahl. Größeren Brand mit Wassersprühstrahl oder alkoholbeständigem Schaum
bekämpfen.
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Bei einem Brand kann freigesetzt werden:
Chlorwasserstoff (HCl)
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
Besondere Schutzausrüstung:
Explosions- und Brandgase nicht einatmen.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Besondere Rutschgefahr durch ausgelaufenes/verschüttetes Produkt.
Persönliche Schutzkleidung tragen.
Für ausreichende Lüftung sorgen.
6.2 Umweltschutzmaßnahmen:
Nicht in die Kanalisation oder in Gewässer gelangen lassen.
Bei Eindringen in Gewässer oder Kanalisation zuständige Behörden benachrichtigen.
Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen.
(Fortsetzung auf Seite 4)
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Handelsname: REMS Paste Cu 3
(Fortsetzung von Seite 3)
40.0.10
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung:
Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder, Sägemehl) aufnehmen.
Für ausreichende Lüftung sorgen.
6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Informationen zur sicheren Handhabung siehe Abschnitt 7.
Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8.
Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Für gute Belüftung/Absaugung am Arbeitsplatz sorgen.
Aerosolbildung vermeiden.
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz:
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Lagerung:
Anforderung an Lagerräume und Behälter:
Keine besonderen Anforderungen.
Zusammenlagerungshinweise:
Getrennt von Lebensmitteln lagern.
Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen:
Vor Frost schützen.
Behälter dicht geschlossen halten.
Lagergefährdungsklasse (VCI/D):
8 A
VbF-Klasse:
entfällt
7.3 Spezifische Endanwendungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche
Schutzausrüstungen
Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen:
Keine weiteren Angaben, siehe Abschnitt 7.
8.1 Zu überwachende Parameter
Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten:
7440-31-5 Zinn
MAK Kurzzeitwert: 4 E mg/m³
Langzeitwert: 2 E mg/m³
67-63-0 Propan-2-ol
MAK Kurzzeitwert: 2000 mg/m³, 800 ml/m³
Langzeitwert: 500 mg/m³, 200 ml/m³
7440-50-8 Kupfer
MAK Kurzzeitwert: 4 E mg/m³
Langzeitwert: 1 E mg/m³
Empfohlene Überwachungsverfahren gemäß 453/2010/EU Nr. 8.1.2:
7440-31-5 Zinn: NIOSH 7300, 7301, 7303(E), MTA/MA-025/A92(ESP), ISO 15202(D,E)
67-63-0 Propan-2-ol: BIA 8415(D), DFG solvent mixtures 6(D, E), MTA/MA-016/A89(ESP)
7440-50-8 Kupfer: BIA 7755 (D), NIOSH 7301(E), MétroPol Fiche 003(F), MTA/MA-025/A92(ESP)
Zusätzliche Hinweise:
Als Grundlage dienten die bei der Erstellung gültigen Listen.
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
Persönliche Schutzausrüstung:
Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen:
Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen, schnupfen.
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen.
Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
Atemschutz:
Filter B
Filter P2
Atemschutz empfehlenswert.
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40.0.10
Handschutz:
Schutzhandschuhe
Auswahl des Handschuhmaterials unter Beachtung der Durchbruchzeiten, Permeationsraten und der Degradation.
Handschuhmaterial
Butylkautschuk
Die Auswahl eines geeigneten Handschuhs ist nicht nur vom Material, sondern auch von weiteren Qualitätsmerkmalen
abhängig und von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich. Da das Produkt eine Zubereitung aus mehreren Stoffen
darstellt, ist die Beständigkeit von Handschuhmaterialen nicht vorausberechenbar und muß deshalb vor dem Einsatz
überprüft werden.
Empfohlene Materialstärke:
0,33 mm
Durchdringungszeit des Handschuhmaterials
Die genaue Durchbruchzeit ist beim Schutzhandschuhhersteller zu erfahren und einzuhalten.
Die ermittelten Durchbruchzeiten gemäß EN 374 Teil III werden nicht unter Praxisbedingungen durchgeführt. Es wird
daher eine maximale Tragezeit die 50 % der Durchbruchzeit entspricht empfohlen.
Wert für die Permeation: Level
6
Augenschutz:
Dichtschließende Schutzbrille
Körperschutz:
Arbeitsschutzkleidung
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Allgemeine Angaben
Aussehen:
Form:
Pastös
Farbe:
Dunkelgrau
Geruch:
Charakteristisch
Geruchsschwelle:
Nicht bestimmt.
pH-Wert:
Nicht bestimmt.
Zustandsänderung
Schmelzpunkt/Schmelzbereich:
230-250 °C
Siedepunkt/Siedebereich:
100 °C
Flammpunkt:
Nicht anwendbar.
Entzündlichkeit (fest, gasförmig):
Nicht anwendbar.
Zündtemperatur:
Zersetzungstemperatur:
Nicht bestimmt.
Selbstentzündlichkeit:
Das Produkt ist nicht selbstentzündlich.
Explosionsgefahr:
Das Produkt ist nicht explosionsgefährlich.
Explosionsgrenzen:
Untere:
Nicht bestimmt.
Obere:
Nicht bestimmt.
Dampfdruck bei 20 °C:
23 hPa
Dichte bei 20 °C:
2,8 g/cm³
Relative Dichte
Nicht bestimmt.
Dampfdichte
Nicht bestimmt.
Verdampfungsgeschwindigkeit
Nicht bestimmt.
Löslichkeit in / Mischbarkeit mit
Wasser:
Teilweise mischbar.
Verteilungskoeffizient (n-Octanol/Wasser):
Nicht bestimmt.
Viskosität:
Dynamisch:
Nicht bestimmt.
Kinematisch:
Nicht bestimmt.
(Fortsetzung auf Seite 6)
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40.0.10
Lösemittelgehalt:
Organische Lösemittel:
2,3 %
Wasser:
25,9 %
VOC (EU)
2,3 %
Festkörpergehalt:
71,8 %
9.2 Sonstige Angaben
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
10.1 Reaktivität
10.2 Chemische Stabilität
Thermische Zersetzung / zu vermeidende Bedingungen:
keine Zersetzung bei normaler Verwendung
10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Keine gefährliche Reaktionen bekannt.
10.4 Zu vermeidende Bedingungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
10.5 Unverträgliche Materialien:
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte:
keine bekannt
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Akute Toxizität:
Einstufungsrelevante LD/LC50-Werte:
7646-85-7 Zinkchlorid
Oral LD50 350 mg/kg (rat)
Primäre Reizwirkung:
an der Haut:
Ätzende Wirkung auf Haut und Schleimhäute.
am Auge:
Starke Ätzwirkung.
Sensibilisierung:
Keine sensibilisierende Wirkung bekannt.
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
12.1 Toxizität
Aquatische Toxizität:
EC(48h) 33 mg/l (daphnia)
EC50 >100 mg/kg (fish)
ErC50(72h) 73 mg/l (algae)
chronische aquatische Toxizität:
NOEC(fish)= 100 mg/l, NOEC(daphnia)= 10mg/l, NOEC(algae)= 10mg/l
12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
12.3 Bioakkumulationspotenzial
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
12.4 Mobilität im Boden
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
Ökotoxische Wirkungen:
Bemerkung:
Schädlich für Fische.
Weitere ökologische Hinweise:
Allgemeine Hinweise:
Wassergefährdungsklasse 2 (Selbsteinstufung): wassergefährdend
Nicht in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen.
Trinkwassergefährdung bereits beim Auslaufen geringer Mengen in den Untergrund.
schädlich für Wasserorganismen
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
PBT:
Nicht anwendbar.
vPvB:
Nicht anwendbar.
12.6 Andere schädliche Wirkungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1 Verfahren der Abfallbehandlung
Empfehlung:
Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die Kanalisation gelangen lassen.
(Fortsetzung auf Seite 7)
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Handelsname: REMS Paste Cu 3
(Fortsetzung von Seite 6)
40.0.10
Europäischer Abfallkatalog
06 03 13* feste Salze und Lösungen, die Schwermetalle enthalten
Ungereinigte Verpackungen:
Empfehlung:
Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
14.1 UN-Nummer
ADR, IMDG, IATA
UN3264
14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
ADR
entfällt
IMDG, IATA
CORROSIVE LIQUID, ACIDIC, INORGANIC, N.O.S.
mixture
14.3 Transportgefahrenklassen
ADR, IMDG, IATA
Klasse
8 Ätzende Stoffe
Gefahrzettel
8
14.4 Verpackungsgruppe
ADR, IMDG, IATA
III
14.5 Umweltgefahren:
Marine pollutant:
Nein
14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den
Verwender
Achtung: Ätzende Stoffe
Kemler-Zahl:
80
EMS-Nummer:
F-A,S-B
Segregation groups
Acids
14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des
MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code
Nicht anwendbar.
Transport/weitere Angaben:
ADR
Begrenzte Menge (LQ)
5L
Freigestellte Mengen (EQ)
Code: E1
Höchste Nettomenge je Innenverpackung: 30 ml
Höchste Nettomenge je Außenverpackung: 1000 ml
Beförderungskategorie
3
Tunnelbeschränkungscode
E
IMDG
Limited quantities (LQ)
1L
Excepted quantities (EQ)
Code: E2
Maximum net quantity per inner packaging: 30 ml
Maximum net quantity per outer packaging: 500 ml
UN "Model Regulation":
-
ABSCHNITT 15: Österreichische und EU-Vorschriften
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff
oder das Gemisch
Nationale Vorschriften:
Hinweise zur Beschäftigungsbeschränkung:
Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche beachten.
(Fortsetzung auf Seite 8)
AT
Seite: 8/8
Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31 und 453/2010/EG
Druckdatum: 04.02.2015 überarbeitet am: 04.02.2015Versionsnummer 1
Handelsname: REMS Paste Cu 3
(Fortsetzung von Seite 7)
40.0.10
Klassifizierung nach VbF:
entfällt
Technische Anleitung Luft:
ÖNORM M 9485 :
Klasse Anteil in %
4 <2,5
NK 50-100
Wassergefährdungsklasse:
WGK 2 (Selbsteinstufung): wassergefährdend.
15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung:
Eine Stoffsicherheitsbeurteilung wurde nicht durchgeführt.
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, sie stellen jedoch keine Zusicherung von
Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis.
Relevante Sätze
H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.
H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
H319 Verursacht schwere Augenreizung.
H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
H400 Sehr giftig für Wasserorganismen.
H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
R11 Leichtentzündlich.
R22 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken.
R34 Verursacht Verätzungen.
R36 Reizt die Augen.
R50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
R67 Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
Abkürzungen und Akronyme:
ADR: Accord européen sur le transport des marchandises dangereuses par Route (European Agreement concerning the International Carriage of
Dangerous Goods by Road)
IMDG: International Maritime Code for Dangerous Goods
IATA: International Air Transport Association
GHS: Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals
EINECS: European Inventory of Existing Commercial Chemical Substances
ELINCS: European List of Notified Chemical Substances
CAS: Chemical Abstracts Service (division of the American Chemical Society)
VbF: Verordnung über brennbare Flüssigkeiten, Österreich (Ordinance on the storage of combustible liquids, Austria)
VOC: Volatile Organic Compounds (USA, EU)
LC50: Lethal concentration, 50 percent
LD50: Lethal dose, 50 percent
Flam. Liq. 2: Flammable liquids, Hazard Category 2
Acute Tox. 4: Acute toxicity, Hazard Category 4
Skin Corr. 1B: Skin corrosion/irritation, Hazard Category 1B
Eye Dam. 1: Serious eye damage/eye irritation, Hazard Category 1
Eye Irrit. 2: Serious eye damage/eye irritation, Hazard Category 2
STOT SE 3: Specific target organ toxicity - Single exposure, Hazard Category 3
Aquatic Acute 1: Hazardous to the aquatic environment - AcuteHazard, Category 1
Aquatic Chronic 1: Hazardous to the aquatic environment - Chronic Hazard, Category 1
Aquatic Chronic 3: Hazardous to the aquatic environment - Chronic Hazard, Category 3
Sicherheitsdatenblatt:
160210 REMS Paste Cu 3
AT
Seite: 1/9
Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31 und 453/2010/EG
Druckdatum: 04.02.2015 überarbeitet am: 04.02.2015Versionsnummer 1
40.0.10
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens
1.1 Produktidentifikator
Handelsname: REMS Paste Cu 3
Artikelnummer:
160 210R
1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs
und Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Lötlegierung
Flussmittel für Lötungen
1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
Hersteller/Lieferant:
REMS GmbH & Co KG
Stuttgarter Straße 83
D-71332 Waiblingen
Tel.: +49 (0) 7151 1707-0
Fax: +49 (0) 7151 1707-110
http://www.rems.de
Auskunftgebender Bereich:
Produktsicherheit
Tel.: +49 (0) 208 85035-29
1.4 Notrufnummer:
Tel.: +49 (0) 208 85035-29
(Mo-Do: 08:00 - 16:00, Fr: 08:00 - 13:00)
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
GHS05 Ätzwirkung
Skin Corr. 1B H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
Eye Dam. 1 H318 Verursacht schwere Augenschäden.
GHS07
STOT SE 3 H335-H336 Kann die Atemwege reizen. Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
Aquatic Chronic 3 H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG
Xi; Reizend
R36/37/38: Reizt die Augen, die Atmungsorgane und die Haut.
R52/53: Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt:
Das Produkt ist kennzeichnungspflichtig auf Grund des Berechnungsverfahrens der "Allgemeinen Einstufungsrichtlinie
für Zubereitungen der EG" in der letztgültigen Fassung.
Klassifizierungssystem:
Die Klassifizierung entspricht den aktuellen EG-Listen, ist jedoch ergänzt durch Angaben aus der Fachliteratur und
durch Firmenangaben.
2.2 Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet.
(Fortsetzung auf Seite 2)
CH
Seite: 2/9
Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31 und 453/2010/EG
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Handelsname: REMS Paste Cu 3
(Fortsetzung von Seite 1)
40.0.10
Gefahrenpiktogramme
GHS05 GHS07
Signalwort
Gefahr
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung:
Zinkchlorid
Gefahrenhinweise
H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
H335-H336 Kann die Atemwege reizen. Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P103 Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen.
P260 Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen.
P303+P361+P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort
ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen.
P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene
Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.
P403+P233 Behälter dicht verschlossen an einem gut belüfteten Ort aufbewahren.
P405 Unter Verschluss aufbewahren.
P501 Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den örtlichen / regionalen / nationalen/ internationalen
Vorschriften.
Kennzeichnung von Verpackungen bei einem Inhalt von nicht mehr als 125 ml
Gefahrenpiktogramme
GHS05 GHS07
Signalwort
Gefahr
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung:
Zinkchlorid
Gefahrenhinweise
H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
H335-H336 Kann die Atemwege reizen. Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P103 Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen.
P260 Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen.
P303+P361+P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort
ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen.
P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene
Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.
P403+P233 Behälter dicht verschlossen an einem gut belüfteten Ort aufbewahren.
P405 Unter Verschluss aufbewahren.
P501 Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den örtlichen / regionalen / nationalen/ internationalen
Vorschriften.
2.3 Sonstige Gefahren
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
PBT:
Nicht anwendbar.
vPvB:
Nicht anwendbar.
(Fortsetzung auf Seite 3)
CH
Seite: 3/9
Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31 und 453/2010/EG
Druckdatum: 04.02.2015 überarbeitet am: 04.02.2015Versionsnummer 1
Handelsname: REMS Paste Cu 3
(Fortsetzung von Seite 2)
40.0.10
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.2 Chemische Charakterisierung: Gemische
Beschreibung:
Gemisch: bestehend aus nachfolgend angeführten Stoffen.
Gefährliche Inhaltsstoffe:
CAS: 7646-85-7
EINECS: 231-592-0
Reg.nr.: 01-2119472431-44
Zinkchlorid
C R34; Xn R22; N R50/53
Skin Corr. 1B, H314; Aquatic Acute 1, H400; Aquatic Chronic 1, H410;
Acute Tox. 4, H302
<10%
CAS: 67-63-0
EINECS: 200-661-7
Reg.nr.: 01-2119457558-25
Propan-2-ol
Xi R36; F R11
R67
Flam. Liq. 2, H225; Eye Irrit. 2, H319; STOT SE 3, H336
<2,5%
CAS: 7440-50-8
EINECS: 231-159-6
Reg.nr.: 01-2119480154-42
Kupfer
Stoff, für den ein gemeinschaftlicher Grenzwert für die Exposition am
Arbeitsplatz gilt
<2,5%
CAS: 7440-31-5
EINECS: 231-141-8
Reg.nr.: 01-2119486474-28
Zinn
Stoff, für den ein gemeinschaftlicher Grenzwert für die Exposition am
Arbeitsplatz gilt
50-100%
Zusätzliche Hinweise:
Der Wortlaut der angeführten Gefahrenhinweise ist dem Abschnitt 16 zu entnehmen.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise:
Betroffene an die frische Luft bringen.
Nach Einatmen:
Bei Bewußtlosigkeit Lagerung und Transport in stabiler Seitenlage.
Nach Hautkontakt:
Nach Kontakt mit dem geschmolzenen Produkt rasch mit kaltem Wasser abkühlen.
Erstarrtes Produkt nicht von der Haut abziehen.
Ärztlicher Behandlung zuführen.
Sofort mit Wasser und Seife abwaschen und gut nachspülen.
Nach Augenkontakt:
Unverletztes Auge schützen.
Augen mehrere Minuten bei geöffnetem Lidspalt unter fließendem Wasser spülen. Bei anhaltenden Beschwerden Arzt
konsultieren.
Nach Verschlucken:
Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken.
Ärztlicher Behandlung zuführen.
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel
Geeignete Löschmittel:
CO2, Löschpulver oder Wassersprühstrahl. Größeren Brand mit Wassersprühstrahl oder alkoholbeständigem Schaum
bekämpfen.
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Bei einem Brand kann freigesetzt werden:
Chlorwasserstoff (HCl)
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
Besondere Schutzausrüstung:
Explosions- und Brandgase nicht einatmen.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Besondere Rutschgefahr durch ausgelaufenes/verschüttetes Produkt.
Persönliche Schutzkleidung tragen.
(Fortsetzung auf Seite 4)
CH
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