GARANTIESCHEIN
Garantieklauseln:
Die Garantiezeit beträgt 1 Jahr ab
Kaufdatum. Der Garantieanspruch wird
nachgewiesen durch einen
Garantieschein, der vom Verkäufer
ausgehändigt wird, bzw. ein anderes
Dokument mit dem Namen des
Verkäufers, dem Auslieferungsdatum und
der Gerätenummer der gelieferten
Maschine
Die Garantie umfasst die Reparatur oder
den kostenlosen Austausch jener
Maschinenteile, bei denen ein
ursprünglicher Defekt oder ein
Fabrikationsfehler nachgewiesen wird.
Ausgeschlossen sind: elektrische Teile
und alle Teile hoher Abnutzung
unterliegen.
Teile, die aufgrund einer nicht
sachgemäßen Handhabung, fehlerhafter
Installation oder unsachgemäßer Wartung
bzw. willkürlicher Veränderung oder
Wartung der Maschine, Wartung durch
nicht kompetentes Personal, oder
aufgrund einer Aufstellung in
ungeeigneten Räumen als defekt gelten
sind von der Garantie ausgeschlossen.
Ebenfalls ausgeschlossen sind
Transportschäden oder Schäden und
Beschädigungen, bei denen sich kein
Fabrikationsfehler nachweisen lässt,
bzw. alle technischen Eingriffe
hinsichtlich der Installation und der
Versorgungsanschlüsse.
Der Hersteller übernimmt keine Haftung
für eventuelle direkte oder indirekte
Schäden an Personen, Haustieren oder
Gegenständen, die durch Nichtbeachtung
der im Handbuch aufgeführten
Vorschriften entstehen, besonders im
Hinblick auf die Hinweise zur Installation,
Benutzung und Wartung der Maschine
bzw. im Störfall oder erzwungener
Unterbrechung des Maschinenbetriebs.
Die Garantieleistung entfällt ebenfalls,
wenn das zuständige Personal nicht
sachgemäß über die geltenden
Vorschriften zum Thema Sicherheit am
Arbeitsplatz informiert wurde oder nicht
mit der vorgeschriebenen
Sicherheitsausrüstung ausgestattet wurde
Sollte die Maschine unter Garantie beim
Hersteller repariert werden, gehen die
Transportkosten und Risiken für den Hin-
und Rücktransport zu Lasten des Kunden.
Die Garantie erlischt nach 12 Monaten;
nach Ablauf dieser Frist werden die von
Kundendienst eventuell ausgetauschten
Teile, der Arbeitslohn und eventuelles
Tagegeld dem Kunden nach den, beim
Hersteller vorliegenden Tarifen berechnet.
Im Fall einer Reparatur der Maschine
beim Hersteller, trägt die Kosten der
Anlieferung und des Rücktransports
sowie eventuelle Risiken der Kunde.
Ein Ersatz der Maschine oder eine
Verlängerung der Garantiezeit aufgrund
einer Reparatur sind in jedem Fall
ausgeschlossen.
Schicken Sie die Maschine zur Reparatur
zum Hersteller, so legen Sie bitte immer
eine Fotokopie des Garantiescheines,
versehen mit dem Stempel des
Verkäufers, dem Kaufdatum und der
Gerätenummer bei.
Reklamation: Jede Art der Reklamation muss
innerhalb 8 Tagen nach Erhalt der Ware,
schriftlich an die Hersteller gerichtet werden.
Nach Ablauf dieser Frist nimmt der Hersteller für
die Reklamation keine Haftung.
Rückgabe: Jede Rückgabe der Ware muss vorab
mit dem Hersteller abgesprochen und von
diesem schriftlich bestätigt werden.
Zuständiger Gerichtsstand: Für alle, in den
vorliegenden Verkaufsbedingungen nicht
vorgesehenen Regelungen, wird für die
entsprechende Materie ausdrücklich Bezug auf
die Regelung und Gepflogenheiten des
Bürgerlichen Gesetzbuches genommen. Für
eventuelle Streitigkeiten oder
Klageanstrengungen ist das Gericht von Vicenza
zuständig.
GARANTIESCHEIN
Modell
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Gerätenummer
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Kaufdatum
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Stempel des Verkäufers