probst SRZ-KOMBI Manuel utilisateur

Taper
Manuel utilisateur
53100373
SRZ-KOMBI
DE
Betriebsanleitung
GB
Operating Instructions
FR
Instructions d'emploi
NL
Bedrijfshandleiding
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V3
Original Betriebsanleitung
SRZ-KOMBI
DE
Betriebsanleitung
Bitte beachten Sie, dass das Produkt ohne vorliegende Betriebsanleitung in Landessprache
nicht eingesetzt / in Betrieb gesetzt werden darf. Sollten Sie mit der Lieferung des Produkts
keine Betriebsanleitung in Ihrer Landessprache erhalten haben, kontaktieren Sie uns bitte. In
Länder der EU / EFTA senden wir Ihnen diese kostenlos nach. Für Länder außerhalb der EU /
EFTA erstellen wir Ihnen gerne ein Angebot für eine Betriebsanleitung in Landessprache, falls
die Übersetzung nicht durch den Händler/Importeur organisiert werden kann.
Please note that the product may not be used / put into operation without these operating
instructions in the national language. If you did not receive operating instructions in your
national language with the delivery of the product, please contact us. In countries of the EU /
EFTA we will send them to you free of charge. For countries outside the EU / EFTA, we will be
pleased to provide you with an offer for an operating manual in the national language if the
translation cannot be organised by the dealer/importer.
Inhalt
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DE
Inhalt
1 EG-Konformitätserklärung .................................................................................................................... 3
2 Sicherheit ................................................................................................................................................ 4
2.1 Sicherheitshinweise .......................................................................................................................... 4
2.2 Begriffsdefinitionen ........................................................................................................................... 4
2.3 Definition Fachpersonal/ Sachkundiger ........................................................................................... 4
2.4 Sicherheitskennzeichnung ............................................................................................................... 5
2.5 Persönliche Sicherheitsmaßnahmen ............................................................................................... 5
2.6 Schutzausrüstung ............................................................................................................................. 6
2.7 Unfallschutz ...................................................................................................................................... 6
2.8 Funktions- und Sichtprüfung ............................................................................................................ 6
2.8.1 Mechanik ...................................................................................................................................... 6
2.9 Sicherheit im Betrieb ........................................................................................................................ 7
2.9.1 Allgemeines.................................................................................................................................. 7
2.9.2 Trägergeräte / Hebezeuge ........................................................................................................... 7
3 Allgemeines ............................................................................................................................................ 8
3.1 Bestimmungsgemäßer Einsatz ........................................................................................................ 8
3.2 Übersicht und Aufbau ....................................................................................................................... 8
3.3 Technische Daten ............................................................................................................................ 9
4 Installation ............................................................................................................................................... 9
4.1 Mechanischer Anbau ........................................................................................................................ 9
4.1.1 Einhängeöse / Einhängebolzen ................................................................................................. 10
4.2 Inbetriebnahme .............................................................................................................................. 10
5 Bedienung ............................................................................................................................................. 11
5.1 Transport von Rahmen mit Deckel ................................................................................................. 11
5.1.1 Ausheben des Deckels .............................................................................................................. 11
6 Wartung und Pflege.............................................................................................................................. 12
6.1 Wartung .......................................................................................................................................... 12
6.1.1 Mechanik .................................................................................................................................... 12
6.2 Störungsbeseitigung ....................................................................................................................... 13
6.3 Reparaturen ................................................................................................................................... 13
6.4 Prüfungspflicht ................................................................................................................................ 14
6.5 Hinweis zum Typenschild ............................................................................................................... 15
6.6 Hinweis zur Vermietung/Verleihung von PROBST-Geräten .......................................................... 15
6.7 Hinweis zur Vermietung/Verleihung von PROBST-Geräten .......................................................... 15
7 Entsorgung / Recycling von Geräten und Maschinen ...................................................................... 15
8 Ersatzteilliste ........................................................................................................................................ 16
Änderungen gegenüber den Angaben und Abbildungen in der Betriebsanleitung sind vorbehalten.
EG-Konformitätserklärung
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1 EG-Konformitätserklärung
Bezeichnung:
Typ:
Artikel-Nr.:
Schachtrahmenzange
SRZ-KOMBI
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Hersteller:
Probst GmbH
Gottlieb-Daimler-Straße 6
71729 Erdmannhausen, Germany
info@probst-handling.de
www.probst-handling.com
Die vorstehend bezeichnete Maschine entspricht den einschlägigen Vorgaben nachfolgender EU-Richtlinien:
2006/42/EG (Maschinenrichtlinie)
Folgende Normen und technische Spezifikationen wurden herangezogen:
DIN EN ISO 12100
Sicherheit von Maschinen - Allgemeine Gestaltungsleitsätze - Risikobeurteilung und Risikominderung
DIN EN ISO 13857
Sicherheit von Maschinen - Sicherheitsabstände gegen das Erreichen von Gefährdungsbereichen mit den oberen
und unteren Gliedmaßen
Dokumentationsbevollmächtigter:
Name: Jean Holderied
Anschrift: Probst GmbH; Gottlieb-Daimler-Straße 6; 71729 Erdmannhausen, Germany
Unterschrift, Angaben zum Unterzeichner:
Erdmannhausen, 11.05.2023..........................................................................
(Eric Wilhelm, Geschäftsführer)
Sicherheit
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2 Sicherheit
2.1 Sicherheitshinweise
Lebensgefahr!
Bezeichnet eine Gefahr. Wenn sie nicht gemieden wird, sind Tod und schwerste Verletzungen die
Folge.
Gefährliche Situation!
Bezeichnet eine gefährliche Situation. Wenn sie nicht gemieden wird, können Verletzungen oder
Sachschäden die Folge sein.
Verbot!
Bezeichnet ein Verbot. Wenn es nicht eingehalten wird, sind Tod und schwerste Verletzungen, oder
Sachschäden die Folge.
Wichtige Informationen oder nützliche Tipps zum Gebrauch.
2.2 Begriffsdefinitionen
Greifbereich:
gibt die minimalen und maximalen Produktabmaße des Greifgutes an, welche mit
diesem Gerät greifbar sind.
Greifgut (Greifgüter):
ist das Produkt, welches gegriffen bzw. transportiert wird.
Öffnungsweite:
setzt sich aus dem Greifbereich und dem Einfahrmaß zusammen.
Greifbereich + Einfahrmaß = Öffnungsbereich
Eintauchtiefe:
entspricht der maximalen Greifhöhe von Greifgütern, bedingt durch die Höhe der
Greifarme des Gerätes.
Gerät:
ist die Bezeichnung für das Greifgerät.
Produktmaß:
sind die Abmessungen des Greifgutes (z.B. Länge, Breite, Höhe eines Produktes).
Eigengewicht:
ist das Leergewicht (ohne Greifgut) des Gerätes.
Tragfähigkeit (WLL *):
gibt die höchstzulässige Belastung des Gerätes (zum Anheben von Greifgütern) an.
*= WLL (englisch:) Working Load Limit
Bodennaher Bereich:
das Greifgut muss unmittelbar nach dem Aufnehmen (z.B. von einer Palette oder von
einem LKW) bis knapp über den Boden abgesenkt werden (ca. 0,5 m).
Greifgut zum Transportieren nur so hoch wie nötig anheben (Empfehlung ca. 0,5 m über
Boden).
2.3 Definition Fachpersonal/ Sachkundiger
Installations-, Wartungs- und Reparaturarbeiten an diesem Gerät dürfen nur von Fachpersonal oder Sachkundigen
durchgeführt werden!
Fachpersonal oder Sachkundige müssen für die folgenden Bereiche,
soweit es für dieses Gerät zutrifft, die notwendigen beruflichen Kenntnisse
besitzen:
für Mechanik
für Hydraulik
für Pneumatik
für Elektrik
Sicherheit
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2.4 Sicherheitskennzeichnung
VERBOTSZEICHEN
Symbol
Bedeutung
Bestell-Nr.
Größe
Niemals unter schwebende Last treten. Lebensgefahr!
29040210
29040209
29040204
Ø 30 mm
Ø 50 mm
Ø 80 mm
WARNZEICHEN
Symbol
Bedeutung
Bestell-Nr.
Größe
Quetschgefahr der Hände.
29040221
29040220
29040107
30 x 30 mm
50 x 50 mm
80 x 80 mm
GEBOTSZEICHEN
Symbol
Bedeutung
Bestell-Nr.
Größe
Jeder Bediener muss die Bedienungsanleitung für das Gerät mit
den Sicherheitsvorschriften gelesen und verstanden haben.
29040665
29040666
29041049
Ø 30 mm
Ø 50 mm
Ø 80 mm
2.5 Persönliche Sicherheitsmaßnahmen
Jeder Bediener muss die Bedienungsanleitung für das Gerät mit den Sicherheitsvorschriften
gelesen und verstanden haben.
Das Gerät und alle übergeordneten Geräte in/an die das Gerät eingebaut ist, dürfen nur von dafür
beauftragten und qualifizierten Personen betrieben werden.
Es dürfen nur Geräte mit Handgriffen manuell geführt werden.
Ansonsten besteht Verletzungsgefahr der Hände!
Sicherheit
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2.6 Schutzausrüstung
Die Schutzausrüstung besteht gemäß den
sicherheitstechnischen Anforderungen aus:
Schutzkleidung
Schutzhandschuhe
Sicherheitsschuhe
2.7 Unfallschutz
Arbeitsbereich für unbefugte Personen, insbesondere Kinder, weiträumig absichern.
Vorsicht bei Gewitter Gefahr durch Blitzschlag!
Je nach Intensität des Gewitters gegebenenfalls die Arbeit mit dem Geräte einstellen.
Arbeitsbereich ausreichend beleuchten.
Vorsicht bei nassen, angefrorenen, vereisten und verschmutzten Baustoffen!
Es besteht die Gefahr des Herausrutschens des Greifgutes. UNFALLGEFAHR!
2.8 Funktions- und Sichtprüfung
2.8.1 Mechanik
Das Gerät muss vor jedem Arbeitseinsatz auf Funktion und Zustand geprüft werden.
Wartung, Schmierung und Störungsbeseitigung dürfen nur bei stillgelegtem Gerät erfolgen!
Bei Mängeln, die die Sicherheit betreffen, darf das Gerät erst nach einer kompletten
Mängelbeseitigung wieder eingesetzt werden.
Bei jeglichen Rissen, Spalten oder beschädigten Teilen an irgendwelchen Teilen des Gerätes,
muss sofort jegliche Nutzung des Gerätes gestoppt werden.
Die Betriebsanleitung für das Gerät muss am Einsatzort jederzeit einsehbar sein.
Das am Gerät angebrachte Typenschild darf nicht entfernt werden.
Unlesbare Hinweisschilder (wie Verbots- und Warnzeichen) sind auszutauschen.
Sicherheit
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2.9 Sicherheit im Betrieb
2.9.1 Allgemeines
Die Arbeit mit dem Gerät darf nur in bodennahem Bereich erfolgen.
Das Schwenken des Gerätes über Personen hinweg ist untersagt.
Der Aufenthalt unter schwebender Last ist verboten. Lebensgefahr!
Das manuelle Führen ist nur bei Geräten mit Handgriffen erlaubt.
Während des Betriebes ist der Aufenthalt von Personen im Arbeitsbereich verboten!
Es sei denn es ist unerlässlich, bedingt durch die Art der Geräteanwendung, z.B. durch manuelles
Führen des Gerätes (an Handgriffen).
Ruckartiges Anheben oder Absenken des Gerätes mit und ohne Last ist verboten, sowie das
schnelle Fahren mit dem Trägergerät/ Hebezeug über unebenes Gelände!
Generell darf mit angehobener Last mit dem Trägergerät/Hebezeug (z.B. Bagger) nur mit
Schrittgeschwindigkeit gefahren werden - unnötige Erschütterungen sind zu vermeiden.
Gefahr: Last könnte herabfallen oder Lastaufnahmemittel beschädigt werden!
Die Güter niemals außermittig aufnehmen (stets im
Lastschwerpunkt), ansonsten Kippgefahr.
Das Gerät darf nicht geöffnet werden, wenn der
Öffnungsweg durch einen Widerstand blockiert ist.
Die Tragfähigkeit und Nennweiten des Gerätes
dürfen nicht überschritten werden.
Der Bediener darf den Steuerplatz nicht verlassen,
solange das Gerät mit Ladung belastet ist und muss
die Ladung immer im Blick haben.
Abb. A
Festsitzende Lasten nicht mit dem Gerät losreißen.
Lasten niemals schräg ziehen oder schleifen.
Ansonsten könnten dadurch Teile des Gerätes
beschädigt werden (siehe Abb. A ).
2.9.2 Trägergeräte / Hebezeuge
Das eingesetzte Trägergerät / Hebezeug (z.B. Bagger) muss sich in betriebssicherem Zustand
befinden.
Nur beauftragte und qualifizierte Personen dürfen das Trägergerät / Hebezeug bedienen.
Der Bediener des Trägergerätes / Hebezeuges muss die gesetzlich vorgeschriebenen
Qualifikationen erfüllen.
Die maximal erlaubte Traglast des Trägergerätes / Hebezeuges und der Anschlagmittel darf
unter keinen Umständen überschritten werden!
Allgemeines
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3 Allgemeines
3.1 Bestimmungsgemäßer Einsatz
Die Schachtrahmenzange SRZ-KOMBI darf nur zum Transportieren und Verlegen von Schachtabdeckungen
nach EN 124 / DIN 1229 eingesetzt werden. Der Rahmen kann mit oder ohne Deckel transportiert werden. Es kann
auch der Deckel aus dem Rahmen herausgehoben werden.
Jeder andere Einsatz ist verboten!
Das Gerät darf nur für den in der Bedienungsanleitung beschriebenen bestimmungsgemäßen
Einsatz, unter Einhaltung der gültigen Sicherheitsvorschriften und unter Einhaltung der
dementsprechenden gesetzlichen Bestimmungen und den der Konformitätserklärung verwendet
werden.
Jeder anderweitige Einsatz gilt als nicht bestimmungsgemäß und ist verboten!
Die am Einsatzort gültigen gesetzlichen Sicherheits- und Unfallvorschriften müssen zusätzlich
eingehalten werden.
Der Anwender muss sich vor jedem Einsatz vergewissern, dass:
das Gerät für den vorgesehenen Einsatz geeignet ist
sich im ordnungsgemäßen Zustand befindet
die zu hebenden Lasten für das Heben geeignet sind
In Zweifelsfällen setzen Sie sich vor der Inbetriebnahme mit dem Hersteller in Verbindung.
ACHTUNG: Das Arbeiten mit diesem Gerät darf nur in bodennahem Bereich erfolgen! (
Kapitel „Sicherheit im Betrieb“ und „Begriffsdefinitionen“)
3.2 Übersicht und Aufbau
Installation
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3.3 Technische Daten
Es ist unbedingt darauf zu achten, dass die zulässige Tragfähigkeit nicht überschritten wird.
Der Greifer darf nur gleichmäßig und nicht durch Schrägzug belastet werden.
Typ
Tragfähigkeit
Gewicht
Schachtrahmenzange
200 kg
15 kg
Haken A
100 kg
1 kg
Haken B
100 kg
1 kg
Die Schachtrahmenzange ist zum Transport von runden Schachtabdeckungen mit einem
Außendurchmesser von 750 mm oder 785 mm geeignet.
Abb. 2
Abb. 3
Zum Ausheben der Deckel werden jeweils 2 Haken benötigt. Der Haken A ist für runde Öffnungen mit beidseitigem
Schlitz (Abb. 2) und der Haken B für runde Öffnungen oder Langlöcher (Abb. 3) geeignet.
4 Installation
4.1 Mechanischer Anbau
Nur Original-Probst-Zubehör verwenden, im Zweifelsfall Rücksprache mit dem Hersteller halten.
Die Tragfähigkeit des Trägergerätes/Hebezeuges darf durch die Last des Gerätes, der optionalen
Anbaugeräte (Drehmotor, Einstecktasche, Kranausleger etc.) und die zusätzliche Last der Greifgüter
nicht überschritten werden!
Greifgeräte müssen immer kardanisch aufgehängt werden, so dass sie in jeder Position frei
auspendeln können.
Auf keinen Fall dürfen die Greifgeräte auf starre Weise mit dem Hebezeug/Trägergerät verbunden
werden!
Es kann in kurzer Zeit zum Bruch der Aufhängung führen. Tod, schwerste Verletzungen und
Sachschaden können die Folge sein!
Bei Verwendung des Gerätes an optionalen Anbaugeräten (wie Einstecktasche, Kranausleger etc.) ist
es aufgrund der möglichst niedrigen Bauweise des Gesamtgerätes (zur Vermeidung von
Hubhöhenverlust) nicht auszuschließen, dass bei pendelnder Aufhängung des Gerätes und
ungünstiger Positionierung bei Fahrbewegungen des Trägergerätes, das Gerät mit angrenzenden
Bauteilen zusammenstoßen kann. Dies ist durch geeignete Positionierung des Gerätes und
angepasster Fahrweise möglichst zu vermeiden. Daraus resultierende Schäden werden nicht im
Rahmen der Gewährleistung reguliert.
Installation
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4.1.1 Einhängeöse / Einhängebolzen
Das Gerät ist mit einer Einhängeöse / Einhängebolzen ausgerüstet und kann somit an verschiedenste
Trägergräte/Hebezeuge angebracht werden.
Es ist darauf zu achten, dass die Einhängeöse / Einhängebolzen sicher mit dem Anschlagmittel
(Kranhaken, Schlupf etc.) verbunden ist und nicht abrutschen kann.
4.2 Inbetriebnahme
Die Schachtrahmenzange ist komplett montiert und kann sofort eingesetzt werden.
Verpackungsmaterial entfernen und Lieferumfang kontrollieren.
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die Schachtrahmenzange nur in Betrieb genommen wird,
wenn sie zuvor durch einen Sachkundigen auf Funktion und Zustand geprüft und festgestellte Mängel
behoben worden sind.
Aufhängering in den Lasthaken des Hebezeuges einhängen.
Die Schachtrahmenzange nur an dem Handgriff führen. Ansonsten Quetschgefahr!
Bedienung
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5 Bedienung
5.1 Transport von Rahmen mit Deckel
Die Schachtrahmenzange wird zum Transport von runden Rahmen mit einem Außendurchmesser
von 750 mm oder 785 mm verwendet.
Bei dem Außendurchmesser von 750 mm muss die verstellbare Spannbacke in der inneren
Bohrung (1), bei einem Außendurchmesser von 785 mm in der äußeren Bohrung (2) arretiert
sein. Ist dies nicht der Fall, Backe verstellen und Steckbolzen (3) sichern (Abb. 4).
Der Spannhebel (4) ist durch den Verschlusshebel (5) in dem U-Träger (6) arretiert (Abb. 5).
Ist dies nicht der Fall, Spannhebel (4) niederdrücken bis der Verschlusshebel (5) unter dem
U-Träger (6) einrastet.
Die Schachtrahmenzange kann nun an das Hebezeug mit einem geeigneten Anschlagmittel
angehängt werden; die Spannbacken befinden sich unten. Der Aufhängering wird nach oben
gezogen. Der Greifer wird nun zentrisch auf den Rahmen aufgesetzt. Die Gummipuffer
werden so eingestellt, dass sie einen Abstand von ca. 5 mm zum Rahmen haben und mit der
Kontermutter gesichert werden.
Nachdem der Verschlusshebel (5) angehoben wurde (Abb. 6) spannt der Greifer und der
Rahmen kann vorsichtig um ca. 10 cm angehoben werden.
Der Greifer muss zum Deckel ausgerichtet und der Aufhängering muss über dem Schwerpunkt
des Deckels sein. Ansonsten kann der Rahmen abrutschen und der Greifer durch
Schrägbelastung beschädigt werden. Unfallgefahr!
Der Rahmen kann jetzt transportiert werden.
Der Transport ist nur im bodennahen Bereich erlaubt. Der Aufenthalt von Personen unter der
Last oder im Gefahrenbereich ist streng verboten!
Nach dem Absetzen des Rahmens rastet der Verschlusshebel (5) unter dem U-Profil (6) ein
und der Greifer kann leer abgehoben werden. Wenn der Verschlusshebel nicht einrastet,
Spannhebel (4) mit der Hand niederdrücken.
Die Schachtrahmenzange kann jetzt abgehoben werden und ist für den nächsten Einsatz
bereit.
Abb. 4
Abb. 5
Abb. 6
Abb. 7
5.1.1 Ausheben des Deckels
Überprüfen Sie zuerst, ob die Haken A oder B in die Öffnungen passen und den Deckel sicher
greifen (Abb. 2 und 3). Ist dies nicht der Fall müssen spezielle Haken verwendet werden.
Den Greifer um 180° drehen, sodass die Spannbacken oben sind. Aufhängering nach oben
ziehen. Der Greifer kann jetzt mit einem geeigneten Anschlagmittel an jedes Hebezeug
gehängt werden.
Schachtrahmenzange zentrisch zum Rahmen ausrichten, die beiden passenden Haken von
oben durch die beiden Schlitze einführen und arretieren.
Wartung und Pflege
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Der Rahmen kann jetzt mit jedem beliebigen Hebezeug transportiert werden (Abb. 7). Greifer
nur an dem Handgriff führen, ansonsten Quetschgefahr!
6 Wartung und Pflege
6.1 Wartung
Um eine einwandfreie Funktion, Betriebssicherheit und Lebensdauer des Gerätes zu gewährleisten,
sind die in der unteren Tabelle aufgeführten Wartungsarbeiten nach Ablauf der angegebenen Fristen
durchzuführen.
Es dürfen nur Original-Ersatzteile verwendet werden, ansonsten erlischt die Gewährleistung.
Alle Arbeiten dürfen nur bei stillgelegtem Gerät erfolgen!
Bei allen Arbeiten muss sichergestellt sein, dass sich das Gerät nicht unabsichtlich schließen kann.
Verletzungsgefahr!
Bei allen Arbeiten muss sichergestellt sein, dass sich das Gerät nicht unabsichtlich schließen
kann. Verletzungsgefahr!
6.1.1 Mechanik
WARTUNGSFRIST
Auszuführende Arbeiten
Erstinspektion nach
25 Betriebsstunden
Sämtliche Befestigungsschrauben kontrollieren bzw. nachziehen
(darf nur von einem Sachkundigen durchgeführt werden).
Alle 50 Betriebsstunden
Sämtliche Befestigungsschrauben nachziehen (achten Sie darauf, dass die
Schrauben gemäß den gültigen Anzugsdrehmomenten der zugehörigen
Festigkeitsklassen nachgezogen werden).
Sämtliche vorhandene Sicherungselemente (wie Klappsplinte) auf einwandfreie
Funktion prüfen und defekte Sicherungselemente ersetzen. 1)
Alle Gelenke, Führungen, Bolzen und Zahnräder, Ketten auf einwandfreie
Funktion prüfen, bei Bedarf nachstellen oder ersetzen.
Greifbacken (sofern vorhanden) auf Verschleiß prüfen und reinigen, bei Bedarf
ersetzen.
Alle vorhandenen Gleitführungen, Zahnstangen, Gelenke von beweglichen
Bauteilen oder Maschinenbaukomponenten sind zur Reduzierung von
Verschleiß und für optimale Bewegungsabläufe einzufetten/ zu schmieren
(empfohlenes Schmierfett: Mobilgrease HXP 462).
Alle Schmiernippel (sofern vorhanden) mit Fettpresse schmieren.
Mindestens 1x pro Jahr
(bei harten
Einsatzbedingungen
Prüfintervall verkürzen)
Kontrolle aller Aufhängungsteile, sowie Bolzen und Laschen. Prüfung auf
Risse, Verschleiß, Korrosion und Funktionssicherheit durch einen
Sachkundigen.
1)
Wartung und Pflege
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6.2 Störungsbeseitigung
Störung
Behebung
Der Greifer klemmt nicht.
1. Spannbereich nicht oder falsch eingestellt.
2. Gummipuffer nicht eingestellt.
3. Die Abmessung der Last liegt nicht im Spannbereich.
4. Gewicht der Last ist zu groß.
Die Klemmkraft ist nicht ausreichend.
1. Gummiprofile der Spannbacken sind schmutzig oder abgenutzt.
2. Gelenkverbindungen schwergängig: fetten
3. Die Oberfläche der Last ist zu glatt.
Die Last hängt schief.
Greifer in den Schwerpunkt der Last setzen.
6.3 Reparaturen
Reparaturen am Gerät dürfen nur von Personen durchgeführt werden, die die dafür notwendigen
Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen.
Vor der Wiederinbetriebnahme muss eine außerordentliche Prüfung durch einen
Sachverständigen durchgeführt werden.
Wartung und Pflege
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6.4 Prüfungspflicht
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass das Gerät mindestens jährlich durch einen
Sachkundigen geprüft und festgestellte Mängel sofort beseitigt werden ( DGUV Regel 100-500).
Die dementsprechenden gesetzlichen Bestimmungen u. die der Konformitätserklärung sind zu
beachten!
Die Durchführung der Sachkundigenprüfung kann auch durch den Hersteller Probst GmbH
erfolgen. Kontaktieren Sie uns unter: service@probst-handling.de
Wir empfehlen, nach durchgeführter Prüfung und Mängelbeseitigung des Gerätes die Prüfplakette
„Sachkundigenprüfung/ Expert inspection“ gut sichtbar anzubringen (Bestell-Nr.: 29040056+Tüv-
Aufkleber mit Jahreszahl).
Die Sachkundigenprüfung ist unbedingt zu dokumentieren!
Gerät
Jahr
Datum
Sachkundiger
Firma
Entsorgung / Recycling von Geräten und Maschinen
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6.5 Hinweis zum Typenschild
Gerätetyp, Gerätenummer und Baujahr sind wichtige Angaben zur Identifikation des Gerätes. Sie
sind bei Ersatzteilbestellungen, Gewährleistungsansprüchen und sonstigen Anfragen zum Gerät
stets mit anzugeben.
Die maximale Tragfähigkeit (WLL) gibt an, für welche maximale Belastung das Gerät ausgelegt ist.
Die maximale Tragfähigkeit (WLL) darf nicht überschritten werden.
Das im Typenschild bezeichnete Eigengewicht ist bei der Verwendung am Hebezeug/Trägergerät
(z.B. Kran, Kettenzug, Gabelstapler, Bagger...) mit zu berücksichtigen.
Beispiel:
6.6 Hinweis zur Vermietung/Verleihung von PROBST-Geräten
Bei jeder Verleihung/Vermietung von PROBST-Geräten muss unbedingt die dazu gehörige Original-
Betriebsanleitung mitgeliefert werden (bei Abweichung der Sprache des jeweiligen Benutzerlandes,
ist zusätzlich die jeweilige Übersetzung der Original-Betriebsanleitung mit zuliefern)!
6.7 Hinweis zur Vermietung/Verleihung von PROBST-Geräten
Bei jeder Verleihung/Vermietung von PROBST-Geräten muss unbedingt die dazu gehörige Original-
Betriebsanleitung mitgeliefert werden (bei Abweichung der Sprache des jeweiligen Benutzerlandes,
ist zusätzlich die jeweilige Übersetzung der Original-Betriebsanleitung mitzuliefern)!
7 Entsorgung / Recycling von Geräten und Maschinen
Das Produkt darf nur von qualifiziertem Fachpersonal außer Betrieb genommen und zur Entsorgung/
zum Recyclen vorbereitet werden. Entsprechend vorhandene Einzelkomponenten (wie Metalle,
Kunststoffe, Flüssigkeiten, Batterien/Akkus etc.) ssen gemäß den national/ länderspezifisch
geltenden Gesetzen und Entsorgungsvorschriften entsorgt/recycelt werden!
Das Produkt darf nicht im Hausmüll entsorgt werden!
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