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Endanwender-Lizenzvereinbar ung
Vor dem Öffnen der Verpackung der CD-ROM lesen Sie bitte Folgendes.
Ihnen (dem "Lizenznehmer") wird eine Lizenz für die in dieser Endanwender-Lizenzvereinbarung ("Vereinbarung") unter
der Bedingung gewährt, daß Sie den Bestimmungen und Bedingungen dieser Vereinbarung zustimmen. Ist der
Lizenznehmer nicht mit den Bestimmungen und Bedingungen dieser Vereinbarung einverstanden, muß dieser die
Software unverzüglich an die Matsushita Electric Industrial Co., Ltd. ("Matsushita"), ihre Vetriebshändler oder Dealer
zurücksenden, von denen er diese erworben hat.
Artikel 1 Lizenz
Dem Lizenznehmer wird das Recht zur Nutzung der Software, einschließlich der auf der CD-Rom, den
Bedienungsanleitungen und jeglichen anderen, dem Lizenznehmer zur Verfügung gestellten Medien
(allgemein "Software") aufgezeichneten oder beschriebenen Informationen gewährt. Jedoch werden
dabei alle anwendbaren Patentrechte, Urheberrechte, Warenzeichen und Handelsgeheimnisse in der
Software nicht auf den Lizenznehmer übertragen.
Artikel 2 Verwendung durch einen Dritten
Der Lizenznehmer darf die Software nicht verwenden, kopieren, verändern oder übertragen, sowie
Dritten nicht gestatten, diese zu verwenden, zu kopieren oder zu ändern, ausgenommen, dies wird in
dieser Vereinbarung vorgesehen.
Artikel 3 Einschränkungen beim Kopieren der Software
Der Lizenznehmer kann eine einzige vollständige oder teilweise Kopie der Software in
maschinenlesbarer Form zu Backup-Zwecken anfertigen. Der Lizenznehmen muß einer derartigen
Softwarekopie die gleiche Information zum Urheberrecht beifügen, wie in der Software enthalten ist.
Artikel 4 Computer
Der Lizenznehmer darf die Software nur auf einem Computer verwenden und nicht auf mehr als einem
Computer nutzen. Die Software darf nicht übertragen, geteilt oder über andere Computer bzw.
Netzwerke aus Computern und / oder mit anderen Mitteln zugänglich sein.
Artikel 5 Umgekehrtes Engineering, Trennen oder Teilen
Der Lizenznehmer darf kein umgekehrtes Engineering, Trennen oder Teilen der Software vornehmen,
ausgenommen in dem Rahmen, der ihm gemäß dem Recht oder den Bestimmungen in dem Land
gestattet ist, in dem der Lizenznehmer seinen Wohnsitz hat. Matsushita oder seine Vertriebshändler bzw.
Dealer sind nicht für Defekte in der Software oder Schäden gegenüber dem Lizenznehmer
verantwortlich, der durch das umgekehrte Engineering des Lizenznehmers, die Teilung oder Trennung
der Software verursacht werden.
Artikel 6 Entschädigung
Die Software wird "so wie sie ist" ohne Garantie jeglicher Art, weder ausdrücklich noch implizit,
einschließlich jedoch nicht darauf eingeschränkt, der Garantien der Nichtverletzung, Vermarktbarkeit
und/oder Passendheit für einen bestimmten Zweck geliefert. Außerdem garantiert Matsushita nicht dafür,
daß die Benutzung der Software ununterbrochen oder fehlerfrei erfolgt. Matsushita oder jeder ihrer
Vertriebshändler oder Dealer ist nicht für den durch den Lizenzgeber erlittenen Schaden haftbar, dem
Lizenzgeber aus der Nutzung der Software durch den Lizenzgeber entstanden ist.
Artikel 7 Exportsteuerung
Der Lizenzgeber stimmt zu, die Software in jeglicher Form in keinerlei Länder ohne die entsprechenden
erforderlichen Exportlizenzen unter den Bestimmungen des Landes zu exportieren oder erneut zu
exportieren, wo der Lizenznehmer seinen Wohnsitz hat.
Artikel 8 Lizenzbedingungen
Das dem Lizenznehmer übertragene Recht wird automatisch beendet, wenn der Lizenzgeber gegen
einen der Termine oder Bedingungen dieser Vereinbarung verstößt. Hinsichtlich dieses Ereignisses muß
der Lizenzgeber die Software zerstören und die entsprechende Dokumentation zusammen mit allen
Kopien auf Kosten des Lizenzgebers an diesen übergeben.