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grund betreiben.
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Funktion des Spalters prüfen.
• Gerät nur in Gebieten betreiben die maximal 1000 m
über dem Meeresspiegel liegen.
Bitte beachten Sie, dass unsere Geräte bestimmungs-
übernehmen keine Gewährleistung, wenn das Gerät in
Gewerbe-, Handwerks- oder Industriebetrieben sowie
bei gleichzusetzenden Tätigkeiten eingesetzt wird.
5. Allgemeine Sicherheitshinweise
m WARNUNG: Wenn Sie Elektrowerkzeuge ver-
wenden, sollten Sie die nachstehenden grund-
legenden Sicherheitsvorkehrungen befol gen, um
so das Risiko von Feuer, elektrischem Schlag und
Personenverletzungen zu reduzieren. Bitte lesen
Sie alle Anweisungen, bevor sie mit diesem Werk-
zeug arbeiten.
• Alle Sicherheits- und Gefahrenhinweise an der Ma-
schine beachten.
• Alle Sicherheits- und Gefahrenhinweise an der Ma-
schine vollzählig in lesbarem Zustand halten.
• Die Sicherheitseinrichtungen an der Maschine dür-
fen nicht demontiert oder unbrauchbar gemacht
werden.
• Netzanschlussleitungen überprüfen. Keine fehler-
haften Anschlussleitungen verwenden.
• Vor Inbetriebnahme die korrekte Funktion der Zwei-
handbedienung prüfen.
• Die Bedienungsperson muss mindestens 18 Jah-
re alt sein. Auszubildende müssen mindestens 16
Jahre alt sein, dürfen aber nur unter Aufsicht an der
Maschine arbeiten.
• Kinder dürfen nicht mit diesem Gerät arbeiten
• Beim Arbeiten Arbeitshand- und Sicherheitsschuhe,
Schutzbrille, eng anliegende Arbeitskleidung und
einen Gehörschutz tragen (PSA).
• Vorsicht beim Arbeiten: Verletzungsgefahr für Fin-
ger und Hände durch das Spaltwerkzeug.
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geschaltetem Motor durchführen. Netzstecker zie-
hen!
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der Elektroinstallation dürfen nur von Fachkräften
aus geführt werden.
4. Bestimmungsgemäße Verwendung
Die Maschine darf nur nach ihrer Bestimmung ver-
wendet werden. Jede weitere darüber hinausgehende
hervorgerufene Schäden oder Verletzungen aller Art
haftet der Benutzer/Bediener und nicht der Hersteller.
auch die Beachtung der Sicherheitshinweise, sowie die
Montageanleitung und Betriebshinweise in der Bedie-
nungsanleitung.
Personen welche die Maschine bedienen und warten,
müssen mit dieser vertraut und über mögliche Gefah-
ren unterrichtet sein.
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vorschriften genauestens einzuhalten.
und sicherheitstechnischen Bereichen sind zu beach-
ten.
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tung des Herstellers und daraus entstehende Schäden
gänzlich aus.
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Betrieb geeignet. Hölzer dürfen nur liegend in Fa-
serrichtung gespalten werden. Die Abmessung der
zu spaltenden Hölzer beträgt maximal 52 cm.
• Holz niemals stehend oder gegen die Faserrichtung
spalten!
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des Herstellers sowie die in den technischen Daten
angegebenen Abmessungen müssen eingehalten
werden.
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die sonstigen, allgemein anerkannten sicherheits-
• Die Maschine darf nur von sachkundigen Personen
ge nutzt, gewartet oder repariert werden, die damit
vertraut und über die Gefahren unterrichtet sind.
Eigenmächtige Veränderungen an der Maschine
resultierende Schäden aus.
• Die Maschine darf nur mit Originalzubehör und Ori-
ginalwerkzeugen des Herstellers genutzt werden.
• Jeder darüber hinausgehende Gebrauch gilt als
trägt allein der Benutzer.
• Arbeitsbereich sauber und frei von Hindernissen
halten.