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Transport
Hinweise zum Batteriegesetz (BattG)
■Altbatterien und -akkus gehören nicht
in den Hausmüll, sondern sind einer
getrennten Erfassung bzw. Entsorgung
zuzuführen!
■Zur sicheren Entnahme von Batterien
oder Akkus aus dem Elektrogerät und
für Informationen über deren Typ bzw.
chemisches System beachten Sie die
weiteren Angaben innerhalb der Bedie-
nungs- bzw. Montageanleitung.
■Besitzer bzw. Nutzer von Batterien und
Akkus sind nach deren Gebrauch ge-
setzlich zur Rückgabe verpflichtet. Die
Rückgabe beschränkt sich auf die Ab-
gabe von haushaltsüblichen Mengen.
Altbatterien können Schadstoffe oder Schwerme-
talle enthalten, die der Umwelt und der Gesund-
heit Schaden zufügen können. Eine Verwertung
der Altbatterien und Nutzung der darin enthalte-
nen Ressourcen trägt zum Schutz dieser beiden
wichtigen Güter bei.
Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne be-
deutet, dass Batterien und Akkus nicht über den
Hausmüll entsorgt werden dürfen.
Befinden sich zudem die Zeichen Hg, Cd oder Pb
unterhalb der Mülltonne, so steht dies für Folgen-
des:
■Hg: Batterie enthält mehr als 0,0005%
Quecksilber
■Cd: Batterie enthält mehr als 0,002% Cadmi-
um
■Pb: Batterie enthält mehr als 0,004% Blei
Akkus und Batterien können bei folgenden Stel-
len unentgeltlich abgeben werden:
■Öffentlich-rechtliche Entsorgungs- bzw. Sam-
melstellen (z.B. kommunale Bauhöfe)
■Verkaufsstellen von Batterien und Akkus
■Rücknahmestellen des gemeinsamen Rück-
nahmesystems für Geräte-Altbatterien
■Rücknahmestelle des Herstellers (falls nicht
Mitglied des gemeinsamen Rücknahmesys-
tems)
Diese Aussagen sind nur gültig für Akkus und
Batterien, die in den Ländern der Europäischen
Union verkauft werden und die der Europäischen
Richtlinie 2006/66/EG unterliegen. In Ländern au-
ßerhalb der Europäischen Union können davon
abweichende Bestimmungen für die Entsorgung
von Akkus und Batterien gelten.
7 TRANSPORT
Der Li-Ion Akku unterliegt den Anforderungen
des Gefahrgutrechts. Der Akku kann durch den
privaten Benutzer ohne weitere Auflagen auf der
Straße transportiert werden. Transportieren Sie
den Akku nur, wenn er unbeschädigt ist. Dabei
muss der Akku gegen Berührung durch andere
Gegenstände, Kurzschluss und unbeabsichtigtes
Verrutschen gesichert sein. Beim Versand durch
Dritte (z.B. durch Spedition oder Lufttransport)
sind besondere Anforderungen an Verpackung
und Kennzeichnung zu beachten.
Hier muss bei der Vorbereitung des Versands ein
Gefahrgut-Fachmann hinzugezogen werden.
Versenden Sie Akkus nur, wenn das Gehäuse
unbeschädigt ist. Kleben Sie offene Kontakte ab
und verpacken Sie den Akku so, dass er sich in
der Verpackung nicht mehr bewegen kann.
Bitte beachten Sie auch eventuelle weiterführen-
de nationale Vorschriften.