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SICHERHEITSHINWEISE
Allgemeine Hinweise
- Zur Gewährleistung der sicheren Handhabung muss die
Bedienperson unbedingt diese Betriebsanleitung lesen,
um sich mit der Handhabung der RescueCut-Sägekette ver-
traut zu machen. Unzureichend informierte Bediener können
sich und andere Personen durch unsachgemäßen Gebrauch
gefährden.
- Sägekette nur an Benutzer ausleihen, die Erfahrung und dem
ordnungsgemäßen Umgang mit einer Motorsäge haben. Die
Betriebsanleitung der Motorsäge und die Betriebsanleitung der
RescueCut-Sägekette sind dabei zu über geben.
- Erstbenutzer sollten sich vom Verkäufer einweisen lassen,
um sich mit den Eigenschaften des motorbetriebenen Sägens
vertraut zu machen, oder einen staatlichen Motorsägenlehr gang
besuchen.
- Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren dürfen die Motorsäge
nicht bedienen. Jugendliche über 16 Jahre sind von diesem
Verbot ausgenommen, wenn sie zum Zwecke der Ausbildung
unter Aufsicht eines Fachkundigen stehen.
- Das Arbeiten mit der Motorsäge erfordert hohe Aufmerksam-
keit.
- Nur in guter körperlicher Verfassung arbeiten. Auch Ermüdung
führt zur Unachtsamkeit. Besonders hohe Aufmerksamkeit ist
zum Ende der Arbeitszeit erforderlich. Alle Arbeiten ruhig und
umsichtig durchführen. Der Bediener ist gegenüber Dritten
verantwortlich.
- Niemals unter Einß uss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten
arbeiten.
- Bei Arbeiten in leicht entzündlicher Vegetation und bei Trocken-
heit Feuerlöscher bereitstellen (Waldbrandgefahr).
- Besondere Vorsicht ist beim Einsatz auf Brandstellen in der
Nähe von offenem Feuer geboten. Motorsägen werden mit
leicht zündfähigen Kraftstoffen betrieben. Austretende Kraft-
stoffdämpfe können explosionsartig verbrennen!
Persönliche Schutzausrüstung
- Beim Sägen von nichthölzernen Materialien werden Späne
und Materialstücke von der Sägekette mit hoher Geschwin-
digkeit in Richtung der Bedienungsperson geschleudert. Um
beim Sägen Verletzungen von Kopf, Augen, Hand, Fuß
sowie Gehörschäden zu vermeiden, müssen die nach-
folgend beschriebenen Körperschutzaus rüstungen und
Körperschutzmittel getragen werden.
- Die Kleidung soll zweckmäßig, d. h. eng anliegend, aber nicht
hinderlich sein. Keinen Körperschmuck oder Kleidung tragen,
die ein Verfangen an Buschwerk oder Ästen ermöglicht. Bei
langen Haaren unbedingt Haarnetz tragen.
- Bei sämtlichen Arbeiten ist ein Schutzhelm (1) zu tragen, er
bietet Schutz vor hochgeschleuderten Spänen und Material-
stücken. Der Schutzhelm ist regelmäßig auf Beschädigungen
hin zu überprüfen und spätestens nach 5 Jahren auszu tauschen.
Nur geprüfte Schutzhelme verwenden.
- Der Gesichtsschutz (2) des Helmes hält Sägespäne ab. Um
Verletzungen der Augen zu vermei den, ist beim Arbeiten mit
der Motorsäge stets ein Augenschutz zu tragen.
- Zur Vermeidung von Gehörschäden sind geeignete persönliche
Schallschutzmittel zu tragen. (Gehörschutz (3), Kapseln,
Wachswatte etc.). Oktavbandanalyse auf Anfrage.
- Die Sicherheits-Latzhose (5) hat 22 Lagen Nylongewebe,
(alternativ Schnittschutz-Beinlinge) und schützt vor Schnittver-
letzungen. Ihre Verwendung wird dringend empfohlen.
- Arbeitshandschuhe (6) aus festem Leder gehören zur
vorschrifts mäßigen Ausrüstung und sind beim Arbeiten mit
der Motorsäge ständig zu tragen.
- Beim Arbeiten mit der Motorsäge sind Sicherheitsschuhe
bzw. Sicherheitsstiefel (7) mit grifÞ ger Sohle, Stahl kappe
und ein Beinschutz zu tragen. Das Sicherheitsschuhwerk mit
Schnitt schutzeinlage bietet Schutz vor Schnittverletzungen und
gewährleistet einen sicheren Stand.
Befolgen Sie auch zusätzlich die
Hinweise in der zur Motorsäge
gehörenden Betriebsanleitung!
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