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Symbole der Betriebsanleitung
Drohende Gefahr oder gefährliche Situation. Das
Nichtbeachten dieser Hinweise kann Verletzungen
zur Folge haben oder zu Sachbeschädigung führen.
Wichtige Hinweise zum sachgerechten Umgang.
Das Nichtbeachten dieser Hinweise kann zu Störun-
gen führen.
Benutzerhinweise. Diese Hinweise helfen Ihnen,
alle Funktionen optimal zu nutzen.
Montage, Bedienung und Wartung. Hier wird Ihnen
genau erklärt, was Sie tun müssen.
Nehmen Sie bitte das beiliegende Mon-
tage- und Bedienungsblatt zur Hand,
wenn im Text auf die Bild-Nr. verwiesen
wird.
Geräuschkennwerte
DIN EN ISO 3744 / DIN EN ISO 11202 / ISO 7960 Anhang A
Einsatz der Maschine als Kapp- und Gehrungssäge mit serien-
mäßigem Sägeblatt.
Schalleistungspegel
Schalldruckpegel am
Arbeitsplatz
Lastlauf LWA = 111,5 dB(A) LPA = 98,5 dB(A)
Messunsicherheitsfaktor: 3 dB
Die angegebenen Werte sind Emissionswerte und müssen damit nicht
zugleich auch sichere Arbeitsplatzwerte darstellen. Obwohl es einen
Zusammenhang zwischen Emissions- und Immissionspegeln gibt,
kann daraus nicht zuverlässig abgeleitet werden, ob zusätzliche Vor-
sichtsmaßnahmen notwendig sind oder nicht. Faktoren, welche den
derzeitigen am Arbeitsplatz vorhandenen Immissionspegel beeinflus-
sen können, beinhalten die Dauer der Einwirkungen, die Eigenart des
Arbeitsraumes, andere Geräuschquellen usw., z.B. die Anzahl der
Maschinen und anderen benachbarten Vorgängen. Die zulässigen
Arbeitsplatzwerte können ebenso von Land zu Land variieren. Diese
Information soll jedoch den Anwender befähigen, eine bessere Ab-
schätzung von Gefährdung und Risiko vorzunehmen.
Bestimmungsgemäße Verwendung
Das Gerät ist geeignet für das Schneiden von Holz und
holzähnlichen Werkstoffen (z.B. Spanplatten) im Haus- und
Hobbybereich.
Das Gerät ist geeignet für Querschnitte, geneigte Schnitte,
Gehrungsschnitte und Doppelgehrungsschnitte.
Das Schneiden von Rundmaterial und unregelmäßig geform-
ten Materialien (Rundhölzer, Brennholz o. ä.) ist nicht zuläs-
sig, da diese Werkstücke nicht sicher festgehalten werden
können.
Es dürfen nur Werkstücke bearbeitet werden, die sicher
aufgelegt und mit Spannvorrichtungen gehalten werden kön-
nen.
Die Verwendung von Sägeblättern aus HSS - Stahl (hochle-
gierter Schnellarbeitsstahl) ist nicht zulässig, weil dieser
Stahl hart und spröde ist. Verletzungsgefahr durch Bruch
des Sägeblattes und Herausschleudern von Sägeblatt-
stücken.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch die
Einhaltung der vom Hersteller vorgeschriebenen Betriebs-,
Wartungs- und Instandsetzungsbedingungen und die Befol-
gung der in der Anleitung enthaltenen Sicherheitshinweise.
Die für den Betrieb geltenden einschlägigen Unfallverhü-
tungsvorschriften, sowie die sonstigen allgemein aner-
kannten arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen
Regeln sind einzuhalten.
Jeder weiter darüber hinausgehende Gebrauch gilt als nicht
bestimmungsgemäß. Für hieraus resultierende Schäden je-
der Art haftet der Hersteller nicht: das Risiko trägt allein der
Benutzer.
Eigenmächtige Veränderungen an der Säge schließen eine
Haftung des Herstellers für daraus entstehende Schäden je-
der Art aus.
Die Säge darf nur von Personen gerüstet, genutzt und ge-
wartet werden, die damit vertraut und über die Gefahren un-
terrichtet sind. Instandsetzungsarbeiten dürfen nur durch uns
bzw. durch von uns benannte Kundendienststellen durchge-
führt werden.
Die Maschine darf nicht in explosionsgefährdeter Umgebung
verwendet oder dem Regen ausgesetzt werden.
Metallteile (Nägel etc.) sind aus dem zu sägenden Material
unbedingt zu entfernen.
Restrisiken
Auch bei bestimmungsgemäßer Verwendung können trotz Ein-
haltung aller einschlägigen Sicherheitsbestimmungen aufgrund
der durch den Verwendungszweck bestimmten Konstruktion
noch Restrisiken bestehen.
Restrisiken können minimiert werden, wenn die „Sicherheitshin-
weise“ und die „Bestimmungsgemäße Verwendung“, sowie die
Betriebsanleitung insgesamt beachtet werden.
Rücksichtnahme und Vorsicht verringern das Risiko von Perso-
nenverletzungen und Beschädigungen.
Verletzungsgefahr der Finger und Hände durch das Werk-
zeug (Sägeblatt) oder Werkstück, z.B. beim Sägeblatt-
wechsel.
Verletzung durch weggeschleuderte Werkstückteile.
Rückschlag des Werkstückes oder von Werkstückteilen.
Bruch und Herausschleudern des Sägeblattes.
Gefährdung durch Strom, bei Verwendung nicht ordnungs-
gemäßer Elektro-Anschlussleitungen.
Berührung spannungsführender Teile bei geöffneten elektri-
schen Bauteilen.
Beeinträchtigung des Gehörs bei länger andauernden Arbei-
ten ohne Gehörschutz.
Emission gesundheitsschädlicher Holzstäube beim Betrieb
ohne Absaugung.
Des Weiteren können trotz aller getroffener Vorkehrungen nicht
offensichtliche Restrisiken bestehen.