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Kinderspielzeug. Beaufsichtigen Sie Ihre Kinder, damit Sie nicht mit dem
Gerät spielen.
• Lassen Sie das Netzkabel nicht herunterhängen und legen oder ziehen Sie
es nicht über scharfe Kanten.
• Das Gerät muss an eine geerdete Steckdose angeschlossen werden. Lassen
Sie das Kabel nie in die Nähe oder in Berührung mit den heißen Teilen des
Gerätes oder einer Wärmequelle kommen.
• Benutzen Sie kein Verlängerungskabel. Wenn Sie unter eigener
Verantwortung ein Verlängerungskabel benutzen, muss sich dieses in gutem
Zustand befinden, geerdet sein und der Leistung des Geräts entsprechen.
• Ziehen Sie den Stecker nicht am Kabel aus der Steckdose.
• Das Gerät darf nicht in Betrieb genommen werden:
- wenn es selbst oder das Stromkabel beschädigt ist,
- wenn das Gerät zu Boden gefallen ist und dabei sichtbare Schäden
davongetragen hat oder wenn Betriebsstörungen auftreten. Schicken Sie
es in diesem Fall zum nächstgelegenen autorisierten Kundendienst. Sie
dürfen das Gerät niemals selbst auseinander nehmen.
• Der Kontakt mit heißen Teilen des Geräts, heißem Wasser, Dampf und den
Lebensmitteln kann zu Verbrennungen führen.
• Ziehen Sie immer den Netzstecker des Geräts,
- wenn Sie mit der Verwendung fertig sind,
- um es zu transportieren,
- vor jeder Reinigung oder Instandhaltung.
• Tauchen Sie das Gerät nicht ins Wasser!
• Stellen Sie das Gerät nicht neben eine Wand oder einen Schrank, denn der
abgegebene Dampf könnte sie beschädigen.
• Transportieren Sie das Gerät nicht, wenn es mit heißen Flüssigkeiten oder
Speisen gefüllt ist.
• Verwenden Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit nur original Zubehör und
Ersatzteile, passend zu Ihrem Gerät.
• Dieses Gerät ist ausschließlich für den Hausgebrauch bestimmt und darf
deshalb nicht für gewerbliche Zwecke genutzt werden. Für auf
unsachgemäße oder nicht der Betriebsanleitung entsprechende Benutzung
des Geräts zurückzuführende Schäden übernimmt der Hersteller keine
Haftung und gewährt auch keine Garantie. Das Gerät ist nicht für eine
Verwendung in den folgenden Fällen bestimmt, die von der Garantie
ausgenommen sind:
- in Küchenecken für Geschäfts- oder Büropersonal und in anderen
gewerblichen Umgebungen,
- auf landwirtschaftlichen Anwesen,
- von Gästen von Hotels, Motels und ähnlichen Unterbringungen,
- in Fremdenzimmern und Frühstückspensionen.