15 PLS 48 D2
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Garantiezeit und gesetzliche Mängelansprüche
Die Garantiezeit wird durch die Gewährleistung nicht verlängert. Dies gilt
auch für ersetzte und reparierte Teile. Eventuell schon beim Kauf vorhandene
Schäden und Mängel müssen sofort nach dem Auspacken gemeldet
werden. Nach Ablauf der Garantiezeit anfallende Reparaturen sind
kostenpflichtig.
Garantieumfang
Das Gerät wurde nach strengen Qualitätsrichtlinien sorgfältig produziert und
vor Auslieferung gewissenhaft geprüft.
Die Garantieleistung gilt für Material- oder Fabrikationsfehler. Diese
Garantie erstreckt sich nicht auf Produktteile, die normaler Abnutzung
ausgesetzt sind und daher als Verschleißteile angesehen werden können
oder für Beschädigungen an zerbrechlichen Teilen, z. B. Schalter, Akkus,
Backformen oder Teile die aus Glas gefertigt sind.
Diese Garantie verfällt, wenn das Produkt beschädigt, nicht sachgemäß
benutzt oder gewartet wurde. Für eine sachgemäße Benutzung des
Produkts sind alle in der Bedienungsanleitung aufgeführten Anweisungen
genau einzuhalten. Verwendungszwecke und Handlungen, von denen in
der Bedienungsanleitung abgeraten oder vor denen gewarnt wird, sind
unbedingt zu vermeiden.
Das Produkt ist nur für den privaten und nicht für den gewerblichen
Gebrauch bestimmt. Bei missbräuchlicher und unsachgemäßer Behandlung,
Gewaltanwendung und bei Eingriffen, die nicht von unserer autorisierten
Service-Niederlassung vorgenommen wurden, erlischt die Garantie.