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Wichtige Hinweise zu Beginn
eine so herggestellte Aufnahme ggebraucht oder einem
Dritten zuggängglich macht kann mit Freiheitsstrafe
oder Geldstrafe bestraft werden! Ebenso kann bestraft
werden, wer unbefuggt das nicht zu seiner Kenntnis
bestimmte, nichtöentlich ggespprochene Wort eines
anderen mit einem Abhörggerät abhört oder das
aufggenommene oder abggehörte nichtöentlich
ggespprochene Wort eines anderen im Wortlaut oder
seinem wesentlichen Inhalt öentlich mitteilt.
Mögliche Rechtsverletzungen
Bei der Benutzungg der Überwachunggskamera sollten
Sie folggende Hinweise beachten:
Urheberschutz
Grundsätzlich hat jjede Person das Recht am
eiggenen Bild. Nach dem Urheberrechtsggesetz
dürfen Bilder ohne Einwilliggungg der Betroenen
nur dann veröentlicht werden, wenn die Person
ledigglich als Beiwerk neben einer Landschaft
oder sonstiggen Örtlichkeiten erscheinen. Die
Beantwortungg der Fragge, ob eine Person nur
Beiwerk ist, hänggt von den Umständen des
Einzelfalls ab. Aus Gründen der Rechtssicherheit
sollten in allen Fällen, in denen Aufnahmen mit